"Spaziergängervertrag"

  • Mal was anderes :

    Im Rahmen der Aufsichtspflicht des Vomrundschaftsgerichts ( künftig wohl Betreuungsgerichts ) kommt immer wieder vor, dass ein Betreuer wissen will , ob er für einen Betreuten als Heimbewohner eine ( andere ) Person für die persönliche Betreuung engagieren kann auf Stundenlohnbasis.
    Ich nenne das immer ( ohne Wertung ) "Spaziergängervertrag" d.h. für eine Stunde Spazierengehen der dritten Person mit dem Betreuten wird ein Stundensatz von z.B. 13,00 EUR vereinbart.
    Nun will ein Betreuer von mir wissen,

    a.) ob der "Spazierengeher" arbeitsrechtlich als Minijobber gilt und daher der Vertrag der Bundesknappschaft zu melden ist

    b.) die Privathafpflichtversicherung des Spazierengehers für dessen evtl. Schäden anlässlich des Spaziergangs ausreicht oder eine besondere Versicherung notwendig ist.

    Ich habe bisher diese Verträge auch anlässlich der Prüfung der Rechnungslegung eines Betreuers immer "durchgewunken".
    Nun bin ich mir nicht mehr so sicher , ob bei bloßem Wegsehen hier die Schwarzarbeit gefördert wird bzw. ein Betreuer einem Haftungsrisiko ausgesetzt wird, welches durch Aufklärung durch das Gericht vermieden weren muss.

  • Der Begleitdienst fällt nicht unter "Auftrag", da er nicht unentgeltlich ausgeübt wird.
    Damit haben wir einen Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des § 675 BGB (nach hM: jede selbständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art in fremdem Interesse, auch tatsächlicher Art). Das muss nicht unselbständiges Handeln sein (= Minijob als Angestellte/r), das kann auch ein selbständige Tätigkeit sein. Handelt man als Betreuer einen solchn Vertrag aus, sollte man den Begleitdienst als "Ich-AG" in Anspruch nehmen. Dann ist die MiniJob-Zentrale nicht involviert. Sicherheitshalber kann ja dort nachgefragt werden.

  • Das mit der Ich-AG dürfte wohl nicht mehr zutreffen.
    Diese sind doch nach meiner Kenntnis seit 1.07.06 abgeschafft bzw. neue werden nicht mehr zugelassen.

    Wie siehts denn nun mit dem Versicherungsschutz des "Spaziergängers" aus ?

  • Ich habe den Begriff "Ich-AG" nur als Schlagwort benutzt, um den selbständigen Begleiter von dem angestellten Begleiter griffig abzugrenzen. In meinen Akten turnen - nach ihrem Alter geeignete - Schüler als Begleitdienstleistende auf. Die verdienen sich ein Zubrot zum Taschengeld. Sind das Minijobber? Das sind doch "freiberuflich Tätige". Ob und wie die versichert sind, entzieht sich meiner Kenntnis, ich vermute aber, dass sie weiter über ihre Familie versichert sind. Nur weil sie eine halbe Stunde am Tag mit einem alten Ömchen im Rollstuhl durch die frische Luft schleichen, ist doch dieser Schutz nicht erloschen.
    Wie gesagt: Man sollte bei der Minijob-Zentrale nachfragen. Diesen Tipp gebe ich jedem Betreuer, der einen Begleitdienst engagieren will.

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