Monatsanfangsproblem: Es tut sich was !

  • Per 15.04.2011 wurde die Gesetzesänderung zur Lösung des sog. Monatsproblems beim P-Konto im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: Am 15.04.2011 ist das BGBl I Nr. 17 / 2011, mit dem "Zweiten Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der ZPO und der AO" vom 12.04.2011, S. 615-616, veröffentlicht worden: http://www2.bgbl.de/Xaver/media.xa…gbl111s0615.pdf

    Die Gesetzesänderung tritt zum 16.04.2011 in Kraft.

    10 Mal editiert, zuletzt von 4Frankie (15. April 2011 um 10:39)

  • Blöde Frage an die Bänker:

    Habt ihr die Gesetzesänderung schon umgesetzt und eure Filialen informiert?

    Ich habe nämlich gerade einen Antrag wegen des MUP auf den Tisch bekommen.
    Arbeitseinkommen am 02.04.2011 und dann nochmal am 29.04.2011.
    Eigentlich sollte das durch die Gesetzesänderung ja kein "Problem" mehr sein.

  • Ich habe bei einigen Banken das Gefühl, dass sie entweder nichts von der Änderung wissen oder einen anderen Gesetzestext haben als ich.

    Ich hatte diese Woche einen Fall, da hab ich wirklich den Glauben an eine unserer Großbanken verloren.

    Eingang Arbeitseinkommen 30.03. dann wieder 29.04., je unter Sockelfreibetrag, Einrichtung P-Konto am 19.04.2011 (bei Umstellung Guthaben auch unter Sockelfreibetrag). Jetzt hat der Banker gemeint, da im Verwendungszweck des Eingangs 29.04. steht "Lohn April" kann nicht nicht den neuen Vorschriften in den nächsten Monat übertragen werden, da der Schuldner davon ja den Lebensunterhalt für April bestreiten muss, nicht den für Mai... Hallo? Der Schuldner gibt im April natürlich kein Geld aus, erst am 29.04. wenn das Gehalt kommt und hats dann natürlich bis 30.04. alles ausgegeben damit er bis Ende Mai kein Geld zur Verfügung hat.

  • Bei den meisten mit Sicherheit noch in der Umstellungsphase. Eine softwaretechnische Lösung wird nun einmal nicht vom Azubi in der Mittagspause eingedaddelt.

    Somit für Mai wohl noch manuell.




    Schade, dann werd ich wohl nochmal so einen MUP -Beschluss machen müssen, aber ich hab den Schuldner mit einem Ausdruck der Bundestagsdrucksache
    http://www.bmj.de/SharedDocs/Dow…publicationFile

    und dem Internetautritt des des BMJ
    http://www.bmj.de/DE/Recht/Recht…onto/_node.html
    zu seiner Filiale geschickt, m.d.B. dass von dort aus mit der Pfändungsstelle Rücksprache gehalten wird, ob nicht aufgrund der Gesetzesänderung eine Auszahlung möglich ist.

    Mal sehen, ob es klappt.

  • Bei uns lassen sich die Daten nur mit Papier und Bleistift ermitteln.


    Leider gibt es aber genügend Kunden, die das Pfändungsschutzkonto dahin interpretieren, dass jeder Zahlungseingang immer an den Kunden auszuzahlen ist. Viele er Kunden sind dann auch noch beratungsresistent. Was von diesen Kunden beim Amtsgericht erzählt und behauptet wird, möchte ich besser nicht wissen.
    Wie schon hier mehrfach diskutiert entsteht für einen Teil der Kunden auch nach der Gesetzesänderung folgende Situation: Nach dem Aufbrauchen des Freibetrages des Folgemonats ist alles wieder so, als hätte es nie eine Gesetztsänderung/Klarstellung gegeben (die Sozialleistung zum Monatsende wird nicht vollständig ausgezahlt). Lediglich eine sofortige Auskehrung an den Gläubiger muss vom Drittschuldner nicht mehr beachtet werden. Dann steht der Schuldner mit Sachverhaltsdarstellungen die den Beschreibungen des Monatsanfangsproblems entsprechen, wieder beim Amtsgericht.

  • Die Veröffentlichung ist heute erfolgt.
    Das Gesetz tritt damit morgen in Kraft.
    Endlich! :daumenrau



    Könnte man nicht á la § 15 a RVG hier eine Klarstellung annehmen und auf Altfälle anwenden? Nur mal so als Denkanstoß. Darauf könnte man doch glatt kommen, oder? :D



  • Es geht nicht darum, ob und inwieweit sich die Bank dazu in der Lage sieht. Es gibt einen rechtlichen Anspruch auf Auszahlung, den man mit harten Worten auch einfordern kann und nicht als "Bitte um Prüfung". Falls das Geld nicht ausgezahlt wird, weil man das Gesetz nicht richtig verstanden hat oder die Software das noch nicht bewältigen kann, ist dennoch die Klage der richtige Schritt und nicht ein Antrag an das Vollstreckungsgericht.


  • :daumenrau:daumenrau




  • Du hast ja recht, nur hilft dass dem Schuldner erstmal nicht und zum anderen, kann ich auch verstehen, dass ein Gesetz was von "heute auf morgen" in Kraft gesetzt wird, noch nicht bei allen angekommen ist.
    Ich erinnere mich, dass auch bei uns nicht alles zeitnah ankommt und ich mir die eine oder andere Antwort eingefangen habe, ob ich denn nicht wisse, dass seit dem..... das nunmehr so sei.
    Aber ab Juni möchte ich Dinger auch nicht mehr sehen.

  • :daumenrau

    Ich sprach grad heut morgen noch mit meiner Urlaubsvertretung darüber: Noch ist hier "still-ruht-der-See". Seit dem P-Konto sind die Anträge nach 850l sowas von wenig geworden. Und die MUPs sind in diesem Jahr bei mir gar nicht mehr aufgetaucht. Hoffentlich bleibt's so!:)

  • Aber ab Juni möchte ich Dinger auch nicht mehr sehen.



    Ich bereits ab jetzt, denn das Gesetz ist schließlich in Kraft. Ich kann auch nicht - wie manche Bank hier vielleicht - sagen, ich mache was nicht nach neuem Recht, nur weil die Computerprogramme das noch nicht hergeben. Dann muss man eben solange "manuell" ran.

  • Unser Softwaredienstleister war derart fix, dass er die neuen rechtl. Grundlagen bereits ab 01.04. in der Berechnung berücksichtigt hatte.

    Da ab dem 16.04. Auskehrungen an den Gläubiger ohnehin nur noch zum Monatswechsel vorgenommen werden können, lief bei uns alles erstaunlich reibungslos. Wir hatten bereits jetzt zum Ultimo nur noch ca. halb so viele Buchungen zu tätigen.

  • Wir haben die Änderung des Gesetzes gleich umgesetzt, gibt ja auch keine andere Chance. Die Software hängt zwar noch etwas, aber dann muss man halt mal selbst schauen. Allerdings sind ein paar Einschränkungen aus der Änderung auch noch nicht ganz durchgedrungen:
    - Es geht nur um Guthaben auf P-Konten (bei uns erst knapp ein Drittel der gepfändeten Konten)
    - Es geht um künftiges Guthaben und nicht um den Kontosaldo bei Zustellung
    - Die Forderung muss dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen worden sein.

  • Gehört eigentlich in Sachen zum Lachen oder besser zum heulen:

    Bei uns wurde heute (!) ein neues Textupdate überspielt mit Vordrucken für das Monatsanfangsproblem.

    Ironie an:
    Wow das wäre ja jetzt echt nicht nötig gewesen ca. ein 3/4 Jahr nachdem das Problem gelöst ist gibts Vordrucke.
    :daumenrau liebes OLG. Mit so schneller Hilfe hätte ich nie gerechnet.
    Ironie aus

    DAS gehört definitiv zu den Dingen die ich 2012 nicht gebraucht hätte

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!