Monatsanfangsproblem: Es tut sich was !

  • Ich rechne in der Übergangszeit erstmal mit Chaos, weil die Programme der Banken angepasst werden müssen...
    Aber dann gehts aufwärts!

  • Wenn ich mal kurz auf die Euphoriebremse treten darf:

    Das ist der in den Rechtsausschuss des Bundestages eingebrachte Änderungsantrag der CDU/ CSU und FDP - Fraktion und nichts beschlossenes, verkündetes oder druckreifes.

  • Wenn ich mal kurz auf die Euphoriebremse treten darf:

    Das ist der in den Rechtsausschuss des Bundestages eingebrachte Änderungsantrag der CDU/ CSU und FDP - Fraktion und nichts beschlossenes, verkündetes oder druckreifes.



    Schon klar, ist aber auch nichts worüber die Parteien(bei klaren Menschenverstand) streiten müssen. Insofern rechne ich schon mit einer Umsetzung in den nächtsen Monaten

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Ich hoffe schon, dass es recht bald passiert, zumal ein anderer Teil des Gesetzeskonzepts ja schon im Mai wirksam werden soll.

    Natürlich bedeutet es für die Banken auch eine erneute Umstellung, die aber dringend notwendig ist. Mit 765a-Beschlüssen hatten sie letztlich auch Arbeit. Und manche Banken haben Geld ja häufig auf "Unterkonten" gebucht, sodass das Geld noch lange da war, aber dem Schuldner dennoch nicht zur Verfügung stand. Jetzt ist nunmal klargestellt, dass die Gutschrift Ende des Monats mit zum Guthaben des Folgemonats zu zählen ist. Ich finde den gewählten Entwurf gar nicht mal schlecht.


  • Schon klar, ist aber auch nichts worüber die Parteien(bei klaren Menschenverstand) streiten müssen. Insofern rechne ich schon mit einer Umsetzung in den nächtsen Monaten


    Da wir uns in einem "Super-Wahljahr" befinden, sehe ich das etwas pessimistischer.

    (Seit wann ergehen politische Entscheidungen auf Grundlage des Verstandes? :eek:)


  • Schon klar, ist aber auch nichts worüber die Parteien(bei klaren Menschenverstand) streiten müssen. Insofern rechne ich schon mit einer Umsetzung in den nächtsen Monaten


    Da wir uns in einem "Super-Wahljahr" befinden, sehe ich das etwas pessimistischer.

    (Seit wann ergehen politische Entscheidungen auf Grundlage des Verstandes? :eek:)



    Also wirklich, bitte mehr Vertrauen in die Politik:cool:

  • Immerhin, aber mehr als ein Anfang darf die Änderung nicht sein!

    Noch zu viele Sachverhalte bleiben ungeklärt.

    Bezügl. der technischen Umsetzung sehe ich keine größeren Schwierigkeiten. Die Software muss nun lediglich nur noch dann pfändbares Guthaben ausweisen, wenn der Schuldner an zwei aufeinander folgenden Kalendermonaten seine Freibeträge voll ausgeschöpft hat.

  • Oh, so genau habe ich es dann doch wieder nicht gelesen. Wenn das so ist, dann es ist wieder mal sehr beschämend, passt aber ins Bild unserer Politiker. Wichtiger ist eben das eigene Geld. Bei uns in Sachsen haben sich die Abgeordneten, bevor man den Beamten das Weihnachtsgeld gestrichen hat, auch gleich mal einen Aufschlag auf ihre Diäten gegönnt, das ging so schnell, dass man es fast nicht bemerkt hätte. Man kann also durchaus schnell sein, wenn es um das eigene Geld geht. Und an anderer Stelle wiederum merkt man nichts, weil auch tatsächlich nichts bewegt wird. :eek:


  • Bezügl. der technischen Umsetzung sehe ich keine größeren Schwierigkeiten. Die Software muss nun lediglich nur noch dann pfändbares Guthaben ausweisen, wenn der Schuldner an zwei aufeinander folgenden Kalendermonaten seine Freibeträge voll ausgeschöpft hat.



    Technisch ist das nie ein Problem. Hier geht es wie immer um Ressourcen und ihre Verteilung. Eine "plötzliche" Gesetzesänderung bringt die Planung der Entwicklung in den Rechenzentren durcheinander.

    Und da wir es mit einer Klientel mit (vorsichtig ausgedrückt) keinem großem Wertschöpfungspotential zu tun haben, wird die Umsetzung nicht priorisiert werden.

    Aber ich lasse mich gerne mal positiv überraschen, wenn es anders läuft.

  • So habe auf die Schnelle mal eine Synopse gemacht

    Wir haben also nach dem Entwurf nunmehr eine Verwertungsmoratoriumsfrist von 4 Wochen ab Zustellung des Überweisungsbeschlusses für alle Konten außer P-Konten, und eine andere bis zum Ende des der jeweiligen Gutschrift folgenden Monats ausschließlich für P- Konten.
    Das wird ziemlich unübersichtlich.

    Darüber hinaus haben wir eine neues Antragsverfahren beim Vollstreckungsgericht gemäß § 835 Abs. 4 Satz 2 ZPO (Das zur Entlastung der Vollstreckungsgerichte....).

    Die Regelung des § 850k Absatz 1 Satz 2 ZPO, sieht glaub ich nur beim ersten Lesen gut aus.

    Ich werde mich am Wochende mal hinsetzen und das anhand von konkreten Beispielen durchrechnen.

    Hier ein paar Gedanken, die sich mir in den Kopf kommen, ohne in die Tiefe gegegangen zu sein.

    § 835 III und IV regeln nur die Aussetzung der Verwertung (Auskehrung an den Gläubiger), treffen aber selbst keine Aussage zur Pfändbarkeit des gepfändten Anspruchs, die Forderung bleibt auch während des Moratorium gepfändet.


    Das die am Monatsende gezahlten SGB-Leistungen für den Folgemonat Guthaben darstellen (außer bei debitorischen Konten, für die funktioniert das P-Konto aber sowieso nicht) war nie die Frage oder der Streitpunkt.
    Das Problem war und ist, dass der Schuldner im Monat der Gutschrift bereits über den Freibetrag gemäß § 850k Absatz satz 1 ZPO verfügt hatte. Daran ändert sich mit dem Entwurf erstmal nichts.

    Wenn ich das im Moment richtig verstehe, wird durch den Absatz 1 Satz 2 eine erweiterte bzw. weitere Übertragungsmöglichkeit zu der Übertragungsmöglichkeit in Absatz 1 Satz 3 eingeführt.
    Wie die beiden Übertragungsmöglichkeiten -mit ihren unterschiedlichen Befristungen- dann tatsächlich im konkreten Fall aussehen sollen und wirken, müsste man an Beispielsfällen mal durchspielen. Aber nur beim Andenken kriege ich schon einen Knoten im Kopf.

    Wie gesagt am WE werd ich mal ein paar Fälle durchspielen, wer Spass an Knobelaufgaben hat, kann sich ja mal mit dransetzen.

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