Hallo zusammen,
mich würde interessieren, wie hoch die Anwärterbezüge derzeit sind.
Alle Anwärter die jetzt neu anfangen werden doch in Bayern statt A9 nun A8 eingestellt, oder?
Wäre nett, wenn ihr meine fragen beantworten könnt
Schöne Grüße
derz. Höhe der Anwärterbezüge
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andi25 -
15. Februar 2011 um 10:12
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Die Besoldung für den gehobenen Justizdienst beginnt doch erst bei A9. Wie könnt ihr dann auf A8 umgestellt werden?
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Die Besoldung für den gehobenen Justizdienst beginnt doch erst bei A9. Wie könnt ihr dann auf A8 umgestellt werden?
Meine in den letzten Tagen erst genau sowas gelesen zu haben.
Müsste also A9 sein. -
Es wird im Zuge des neuen Dienstrechtes die Eingangsbesoldung von A9 auf A8 abgesenkt werden. Ob das für die Anwärter, die 2011 eingestellt werden schon zutrifft, weiß ich nicht aus dem Kopf, kann aber nachlesen. Für diejenigen, die bereits angefangen haben gibt es (wohl) Bestandsschutz.
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Das hat NRW vor vielen Jahren auch eine Zeit lang gemacht.
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Das hat NRW vor vielen Jahren auch eine Zeit lang gemacht.
Und wieder verworfen. Jetzt aber mal im Ernst, A8 ist doch witzlos:daumenrun! -
Wir hatten das hier früher auch schon mal!
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Solange es noch genug - i.W. weibliche - Bewerber gibt !?
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Eine Eingangsbesoldung A8 für Probebeamte des geh. Dienstes gab es bundeseinheitlich bis zum 31.12.1988. Wegen der geburtenschwachen Jahrgänge (d. h. fehlende Bewerber) hat man es dann abgeschafft.
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Bundeseinheitlich A 8 ? Das kann ( nach eigenem Erleben) nicht sein. Für kurze Zeit konnte mangels Stellen die Einstufung in A 8 erfolgen.
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Die Justiz muss sich bei der Bezahlung nicht über die zahlreichen Abgänger in die Wirtschaft wundern.
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In NRW gabs wohl eher zahlreiche Wiederholer als zahlreiche Abgänge in die Wirtschaft.
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Die Justiz muss sich bei der Bezahlung nicht über die zahlreichen Abgänger in die Wirtschaft wundern.
So zahlreich können die gar nicht sein, wenn es immer noch Bundesländer gibt, in denen auf eine Stelle 30 - 40 Bewerber kommen. Wenn nicht noch mehr.
Über Vor- und Nachteile eines Beamtenverhältnisses gegenüber einer Stelle auf dem "freien Arbeitsmarkt" brauchen wir wohl an dieser Stelle nicht wirklich diskutieren.
Wem die Bezahlung als Rechtspfleger nicht passt, der muss halt Jura studieren und sich dann in "freier Wildbahn" durchschlagen. -
Die Justiz muss sich bei der Bezahlung nicht über die zahlreichen Abgänger in die Wirtschaft wundern.
So zahlreich können die gar nicht sein, wenn es immer noch Bundesländer gibt, in denen auf eine Stelle 30 - 40 Bewerber kommen. Wenn nicht noch mehr.
Über Vor- und Nachteile eines Beamtenverhältnisses gegenüber einer Stelle auf dem "freien Arbeitsmarkt" brauchen wir wohl an dieser Stelle nicht wirklich diskutieren.
Wem die Bezahlung als Rechtspfleger nicht passt, der muss halt Jura studieren und sich dann in "freier Wildbahn" durchschlagen.
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In NRW gabs wohl eher zahlreiche Wiederholer als zahlreiche Abgänge in die Wirtschaft.
Unter zahlreich verstehen wir wohl etwas anderes
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