Hallo,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Im Grundbuch stehen folgende Widersprüche nach § 53 GBO in Abt.II
Nr.1 Widerspruch gegen das Eigentum für A
Nr.2 Widerspruch gegen Löschung eines Rechtes für A
Über A wurde das Konkursverfahren eröffnet.
Alle Beteilgte haben sich nun geeignet (A war vertreten durch den KV) und bewilligen und beantragen die Löschung der Widersprüche. Nach der Urkunde soll der Zustand, wie er im Grundbuch steht, als richtig festgestellt werden (entsprechende Erklärungen, die zuvor nichtig waren, wurden von den Beteilgten bestätigt und wiederholt.)
Im Demharter, 25.Auflg., habe ich nichts weiter gefunden, als es der Bewilligung des Widerspruchsberechtigten bedarf. Also A vertr. durch den KV.
Ist noch etwas anderes zu beachten ?
Insbesondere muß in Abt.I eine Eintragung erfolgen (die nichtige Auflassung wurde bestätigt und wiederholt) ?
Gruß
Jens