"Monierung" beim Kostenfestsetzungsantrag

  • Hallo,

    nachdem ich einen KFA Antrag gestellt hatte, hat mich der Rechtspfleger darauf hingewiesen, dass mein Mdt. zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

    Im Übrigen fehle der Hinweis nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO.

    Ich erreiche den Rechtspfleger seit Tagen nicht, was meint er damit?

    Danke!

  • Dass die Umsatzsteuer, die in Deinem KFA ausgewiesen ist, nicht festgesetzt werden kann.

    Außerdem musst Du, wenn Du USt. anmeldest, mitteilen, dass "die Partei zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt ist".
    Insoweit empfehle ich die Kommentierung zu ZPO § 104, bspw. im Zöller. ;)

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Das meint er: "Zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen genügt die Erklärung des Antragstellers, dass er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann."
    Aber woher weiß der Rpfl., dass dein Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist? Kennt er ihn? Was hast du denn beantragt? Mehrwertsteuer ja oder nein? - Mit der o.g. Erklärung oder nicht?
    Wenn der Rpfl. Recht hat und die Mwst. nicht erstattungsfähig ist, kannst du deinen Antrag ändern oder die Absetzung abwarten. Wenn du meinst, die Mwst. muss mit festgesetzt werden, musst du dich melden.

  • Die Erklärung gem. § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO aber bitte nur abgeben, wenn die Firma wirklich nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das dürften die wengisten Unternehmen sein.

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