Arztgang während der Dienstzeit

  • Muss für notwendige Arztgänge während der Dienstzeit (innerhalb der Kernzeit) eine Gleitzeitverletzung in Anspruch genommen werden?

    Das würde ja einem Verbot von Arztgängen während der Dienstzeit unter Anrechnung auf die Arbeitszeit entsprechen.

  • Verstehe ich jetzt nicht ganz. :gruebel:
    Wenn ich während der Dienstzeit zum Arzt gehe, kann das doch nicht als Arbeitszeit angerechnet werden. Außerdem muss ich das schon vorher abklären, wenn ich während der Kernzeit hier weg will.

  • @ Sonea
    So wird es hier auch gemacht. Die farge ist ja, wird die Zeit deiner Abwesenheit für einen Arztbesuch dann als Arbeitszeit gerechnet?

    Bislang wurden hier notwendige Arztgänge innerhalb der Kernzeit als Dienstzeit gerechnet. Es war also keine Kernzeitverletzung.
    Dafür gibt es sogar bei unserem Zeiterfassungsgerät den Button Arztgang kommen und Arztgang gehen.

  • Hier werden Arztbesuche innerhalb der Kernzeit als Arbeitszeit angerechnet.
    Gleichwohl verlasse ich während der Kernzeit das Gebäude, daher muss ich mich "normal" ausstempeln und zusätzlich einen Korrekturbeleg in der Verwaltung abgeben.

    Life is short... eat dessert first!

  • Dringende Arztbesuche während der AZ oder wenn andere Termine nicht zu erhalten sind gelten auch bei uns als Arbeitszeit. Korrektur über eine Art Beleg, der von dem Dezernent abzusegnen ist.

    Wenn in Kürze die Kernarbeitszeit wegfällt, hat sich das auch erledigt und wird nicht mehr als Arbeitzeit gerechnet.

  • Was es so alles gibt..... :gruebel:
    Hier gibt es das weder für Angestellte noch für Beamte. Ich kann doch nicht Arbeitszeit abrechnen, wenn ich überhaupt nicht arbeite. Und um flexibel auch für schwierig zu bekommende Arztbesuche zu sein, gibt es die Gleitzeit oder sonstige Regelungen.

  • Die Frage ist doch nicht, wie es gehandhabt wird, sondern ob der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Zeit für einen während der Arbeitszeit notwendigen Arztgang wieder heraus zu arbeiten!

  • Da eine Handhabung innerhalb der einzelnen Verwaltungen mehr oder weniger großzügig in einem zugelassenen Rahmen ausgeübt wird, kann darauf geschlossen werden, dass es zwar eine Verpflichtung des Dienstherrn gibt, den Beamten oder Beschäftigten für den "notwendigen" Arztgang freizustellen. Andereseits liegt es wohl im Ermessen des Dienstherrn, die ausfallende Arbeitszeit nacharbeiten zu lassen.

    Meist sind soche Dinge in Dienstvereinbarungen oder Dienstanweisungen geregelt.

  • Wenn man während der Präsenzzeit zum Arzt muß, muß man vorher die Verwaltung informieren, angerechnet wird die Zeit nicht! Schlaue Mitarbeiter lassen sich den Tag dann krankschreiben, dann wird die Zeit gutgeschrieben.

    Ist sicher bei jeder Behörde anders, früher konnte die Zeit bei uns auch noch nachträglich angerechnet werden......

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Wenn man während der Präsenzzeit zum Arzt muß, muß man vorher die Verwaltung informieren, angerechnet wird die Zeit nicht! Schlaue Mitarbeiter lassen sich den Tag dann krankschreiben, dann wird die Zeit gutgeschrieben.

    Ist sicher bei jeder Behörde anders, früher konnte die Zeit bei uns auch noch nachträglich angerechnet werden......



    Womit dann wieder mal klar wäre, dass Versuche der Verwaltung, restriktiv bei der Gewährung von Zeitausgleich vorzugehen, zulasten der pflichtbewußten leute geht.

  • Wenn wir während der Kernarbeitszeit zum Arzt müssen, wird das meines Wissens nicht auf die Arbeitszeit angerechnet. Finde ich auch in Ordnung so.
    Wir müssen außerdem eine Erklärung abgeben, dass der Arztbesuch nicht außerhalb der Kernarbeitszeit möglich war.

    Aber wie ich unsere Formulare verstehe, können wir neben dem Arztbesuch unsere 2 Tage bzw. 4 halbe Tage pro Monat zusätzlich frei machen.

    Ich weiß ja nicht, wie das bei anderen Gerichten ist, aber ich habe Schwierigkeiten im Monat 4 halbe Tage frei zu machen.
    Denn die Zeit muss ja vor- bzw. nachgearbeitet werden.
    Ich bin froh, wenn ich im Monat mal einen halben Tag frei mache und ein bis zwei Mal im Jahr einen ganzen Tag.

  • Wenn man während der Präsenzzeit zum Arzt muß, muß man vorher die Verwaltung informieren, angerechnet wird die Zeit nicht! Schlaue Mitarbeiter lassen sich den Tag dann krankschreiben, dann wird die Zeit gutgeschrieben.



    Ich denke das hat nichts mit Schläue zu tun, sondern mit Konsequenz. Wenn die Krankheit angerechnet wird, warum dann nicht auch der Arztbesuch? Bei uns wird in beiden Fällen angerechnet.

  • Wir müssen außerdem eine Erklärung abgeben, dass der Arztbesuch nicht außerhalb der Kernarbeitszeit möglich war.



    Tja und ob da immer alles so angegeben wird wie es ist :confused:

    Besonders bei Halbtagsbeschäftigten etwas fraglich.



  • ... Wenn die Krankheit angerechnet wird, warum dann nicht auch der Arztbesuch? ...



    Weil die Krankheit einfach über mich hereinbricht. Ich kann sie nicht in einen bestimmten Zeitraum legen. Beim Arztbesuch ist es - jedenfalls theoretisch - anders. Praktisch ist es allerdings, besonders für Ganztagskräfte, schwierig, Arztbesuche auf außerhalkb der Kernzeit zu legen, da man vor der Alternative steht: Entweder nächste Woche um 8.30 oder in vier Wochen um 16.30 Uhr. Darüber hinaus können bestimmte Arzttermine nur morgens stattfinden, z.B. wenn man nüchtern erscheinen muss.

  • Weil die Krankheit einfach über mich hereinbricht. Ich kann sie nicht in einen bestimmten Zeitraum legen. Beim Arztbesuch ist es - jedenfalls theoretisch - anders. Praktisch ist es allerdings, besonders für Ganztagskräfte, schwierig, Arztbesuche auf außerhalkb der Kernzeit zu legen, da man vor der Alternative steht: Entweder nächste Woche um 8.30 oder in vier Wochen um 16.30 Uhr. Darüber hinaus können bestimmte Arzttermine nur morgens stattfinden, z.B. wenn man nüchtern erscheinen muss.



    Sind das jetzt die Argumente für oder gegen eine Anrechnung des Arztbesuches? Das erinnert mich an meine Abordnung an ein anderes Gericht, als ich für 90 Minuten Arztbesuch eine Bescheinigung nachreichen mußte, für zwei ganze Tage Krankheit dagegen nicht.

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