Zustellung von Rechtsnachfolgeklauseln durch Gericht zu veranlassen

  • Klar, Rechtsnachfolgeklauseln kommen in Zivil auch vor, hab ich an der Stelle gedanklich mit vollstreckbaren Teilausfertigungen gleichgesetzt, ist ja nur ein kleiner Unterschied. Hier in Zivil sehr selten (nur mal bei Rechtsschutzversicherungen), in F und FH aber leider Massengeschäft.

    Unser JA lässt sich alles umschreiben, was irgendwie geht... "Akte abschließen" und so...

  • Eigentlich reicht es für den Gl. ja zu wissen, wo das Vermögen des Schuldners ist, z.B. Konto.
    Wo der Schuldner ist, muss man dafür ja nicht wissen....

    Schon richtig, aber viele Gläubiger müssen erst einmal den Weg der Vermögensauskunft beschreiten. Wenn bislang keine Zahlungen erfolgten, kann es mit der Pfändung klappen, wenn der andere Elternteil die Bank des Ex mitteilt, muss aber nicht (wenn inzwischen das Konto gewechselt wurde).

    Gerade die hiesigen Jugendämter scheinen wegen Unterhaltsvorschuss auch lieber beim Arbeitgeber zu pfänden.

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