Umwandlung in ein P-Konto

  • Moin zusammen,

    ich habe ein weiteres Problem, zumindest mit unseren hiesigen Banken. Die kommen auf den Trichter und wollen das Girokonto nur umwandeln, wenn es sich im Guthaben befindet.
    Davon allerdings finde ich in § 850k Abs. 7 ZPO nicht ein Silbe. Es ist auf Verlangen des Schuldners ein bestehendes Girokonto umzuwandeln. Das dürfte doch heißen: Egal was das Konto ausweist - es ist auf Verlangen umzuwandeln.

    Wie seht ihr das?

  • Ich sehe das auch so. Nur bringt es dem Schuldner nichts, ein im Debet geführtes Konto in ein P-Konto umzuwandeln, da alle Eingänge auf dem Konto, bis zum Ausgleich der Forderung durch die Bank verrechnet werden können.

  • Ich sehe das auch so. Nur bringt es dem Schuldner nichts, ein im Debet geführtes Konto in ein P-Konto umzuwandeln, da alle Eingänge auf dem Konto, bis zum Ausgleich der Forderung durch die Bank verrechnet werden können.



    Richtig und freigeben können wir auch nichts mehr, weil das P-Konto den § 850 l ZPO ausschließt...
    Also ist es ausnahmsweise mal nur positiv für den Schuldner, wenn die Bank das so handhabt.

  • Sofern der Kunde darauf besteht sollte, lieber ein neues Konto (mit neuer Kontonummer) eröffnet werden und der Debetsaldo mittels Rückzahlungsvereinbaruung zurückgeführt werden.


    Richtig und freigeben können wir auch nichts mehr, weil das P-Konto den § 850 l ZPO ausschließt...

    Das hindert bedauerlicherweise allerdings gerade hessische Vollstreckungsgerichte nicht daran, dann trotzdem noch Freigaben vom alten Konto gem. § 850 l ZPO vorzunehmen.
    Der ( scheinbar vorgegebene) Standardtext der Beschlussbegründung -wie ich mehrfach schon an anderer Stelle erwähnte - spricht regelmäßig leider immer noch nur davon, dass der Schuldner das angegebene Konto nicht als P-Konto führt.
    In vielen Fällen existiert das P-Konto schon - nur ist der Zahlungseingang nur noch einmal auf dem alten Konto erfolgt.



  • Warum immer diese Verallgemeinerungen bzgl. "bei hessischen Gerichten", wenn die Frankfurter Kollegen das nicht abändern, kann man darauf nicht auf ganz Hessen abzielen.
    Ich sage ja auch nicht das alle Hessischen Banken keine ahnung haben was sie tun, obwohl ich das was ich hier mitbekomme auch ohne schlechtes Gewissen behaupten kann.
    Zudem wird man von den Ast. auch gerne mal angelogen, wenn ma nfragt ob die irgendwo ein P-Konto haben

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Warum immer diese Verallgemeinerungen bzgl. "bei hessischen Gerichten", wenn die Frankfurter Kollegen das nicht abändern, kann man darauf nicht auf ganz Hessen abzielen.



    Weil es bedauerlicherweise regelmäßig und nur und immer noch i.d.R. auf den Beschlüssen zu lesen ist, auf dem der Hessenlöwe prangt und in den weitaus zahlreicheren anderen Beschlüssen der restlichen Republik, die ich in die Hände bekomme, eben nicht.

    Auch in z.B. Offenbach und Limburg ändert man nicht ab, das muss man nicht auf FFM beschränken... ;)

    Wenn nur immer wieder gefragt (und amtsgerichtlich bestätigt) wird, dass das angegebene Konto kein P-Konto ist, ist das im übrigen ja auch nicht gelogen. Aber es ist eben auch schon bereits die falsche Frage bzw. die falsche Antragstellung. *
    Den Schuh müssen sich dann die Rechtspfleger auch anziehen; denn dass etwas anderes ("Führen Sie ein P-Konto?") abgefragt worden ist, ist für den Außenstehenden nicht nachvollziehbar.


    * In einigen Fällen, versuchen die Schuldner bereits, mit der vom AG angefertigten Niederschrift der Antragstellung Geld zu erhalten, obwohl es noch gar nicht zu einem Beschluss gekommen ist. Auch dort ist es dann bereits falsch aufgenommen.

    Einmal editiert, zuletzt von BadBanker (2. März 2011 um 08:34) aus folgendem Grund: * ergänzt



  • Die Problematik ist liegt in Hessen am Eureka Programm was irgendwie wie nie oder immer sehr zeit verzögert aktualliesiert wirde. Denn dort wird automatisch eingefügt "Dieses Konto wir nicht als p-Konto geführt".
    Ich denke mal nicht das die Kollegen nur fragen, ob das betroffene Konto als P-Konto geführt wird sondern allgemein gefragt wird ob es irgendwo ein P-Konto gibt. Nur vergessen Sie dann eben das im Beschluss, Antrag etc. abzuändern, vlt. weil auch keine allzu große Bedeutung darin gesehen wird. Ich ändere es im Antrag immer so ab, dass es sinngemäß heißt, dass der SChuldner überhaupt kein P-Konto führt. Dies wird dann an Eidesstatt versichert. Im Beschluss lass ich dann die vorgegebene Formulierung, da wenn doch P-Konten vorhanden sind, es auf die Formulierung im Antrag ankommt und da würde sich der Schuldner im obigen Fall strafbar machen.

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    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

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