VU-verfristeter Einspruch-Terminsgebühr

  • Guten morgen!!

    Ich hoffe auf eure Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
    1. Es ergeht im schriftl. Verfahren ein VU
    2. gegen das VU wird verspätet Einspruch eingelegt
    3. der Einspruch wird durch Endurteil verworfen.

    Die Kostenentscheidung lautet bei beiden Entscheidungen: Die Bekl. tragen die Kosten.

    Jetzt habe ich 2 KFA's. Den einen nach Erlass des VU mit ner 0,5 TG, den anderen nach Erlass des Endurteils in dem dann ne 1,2 TG geltend gemacht wird.

    Ich hätte jetzt nur ne 0,5 TG festgesetzt, da nach 341 II ZPO für die Verwerfung eines Einspruchs keine mdl. Verhandlung vorgesehen ist und deshalb Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 nicht greift... :gruebel:

    Wie seht ihr das??

  • Ich habe diesen Fall derzeit auch. Allerdings erging die Entscheidung (das Urteil) zur Verwerfung des Einspruchs im schriftlichen Verfahren. Nach Mitteilung des Richters an den Beklagten erfordert dies Urteil keine mündliche Verhandlung. Der Beklagte meint jetzt, dass auch weiterhin nur eine 0,5 fache Terminsgebühr entstanden ist. Ich bin mir unschlüssig... finde aber auch nichts richtig dazu.

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