Aufteilungsplan liegt bei Teilungserklärung noch nicht vor

  • Meine Kollegin hat einen interessanten Fall:
    Die Teilungserklärung wurde vor Vorliegen des Aufteilungsplans beurkundet.
    Der Notar hat nach Vorliegen des Aufteilungsplans Erklärungen beurkundet, dass Teilungserklärung und Aufteilungsplan sich aufeinander beziehen und mithin identisch sind.
    Verlangt ihr solche Erklärungen, falls diese nicht schon automatisch vom Notar eingereicht werden? Ich habe solche Erklärungen noch nicht bekommen. Es ist doch eigentlich die Regel, dass die Teilungserklärung beurkundet wird, bevor der Aufteilungsplan fertig ist.

  • Die Teilungserklärung kann auch mit vorläufigen (noch nicht mit Unterschrift und Dienstsiegel/-stempel der Baubehörde versehehen) Aufteilungsplänen beurkundet werden (Hügel, "Die Begründung von WEig. mittels eines vorläufigen Aufteilungsplans", NotBZ 2003, 147; s. a. Böttcher, Rpfleger 2004, 21/26). Die Nachtragserklärung des Notars darüber, dass der vorläufige und der endgültige Plan übereinstimmt, hilft Dir allerdings nicht weiter: das musst Du selbst prüfen (BayObLG, Rpfleger 2003, 289 = DNotZ 2003, 275; Böttcher, a.a.O. m.w.N.)

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

    Einmal editiert, zuletzt von Prinz (11. März 2011 um 10:54) aus folgendem Grund: Schreibfehler berichtigt

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