Verzögerung Strafantrag

  • Hallo,
    ich wäre dankbar für Hinweise zur Handhabung eines Strafantrages
    Zum Sachverhalt:
    Wegen einer im Rahmen meiner dienstlichen Aufgabenstellung beantragten Zwangsversteigerung versucht eine beratungsresistente Schuldnerin mich zur Einstellung der Zwangsvollstreckung zu nötigen, indem sie mich telefonisch, per Fax als auch persönlich im Büro beschimpft und beleidigt. Vor zwei Tagen habe ich bei der Staatsanwaltschaft per Fax Strafantrag nach §§ 201 und 201a StGB gestellt und beantragt, dass Handy zu beschlagnahmen, weil sie an diesem Tag damit im Büro Bild- und Tonaufzeichnungen gemacht hat, von denen sie meint, dass sie diese gegen mich verwenden kann.
    Nun zum eigentliche Problem:
    Bei meinem heutigen Anruf bei der Staatsanwaltschaft (wg. Eingangsbestätigung, Mitteilung Az., Antragserweiterung) teilte man mir mit, dass man voraussichtlich in zwei Wochen bestätigen könne, dass mein Antrag überhaupt vorliegt. Aufgrund krankheitbedingter Rückstände sei eine schnelle Bearbeitung nicht möglich.
    Ich kann diese Bearbeitungsdauer nicht akzeptieren. Zum einen wird die Täterin weiterhin agieren und zum anderen müssten m. E. Beweise gesichert werden. Das die STA personell unterbesetzt ist, darf doch nicht gegen mich wirken.
    Kennt Ihr aus eurer Erfahrung eine Möglichkeit ,wie ich eine zeitnahe Strafverfolgung durchsetzen kann?
    Da ich zum ersten Mal einen Strafantrag stelle, bin ich ziemlich ratlos.

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

    3 Mal editiert, zuletzt von lupo (11. März 2011 um 13:13) aus folgendem Grund: Umformuliert wg. vermutung Rechtsberatung

  • Mit Strafanzeige/Strafantrag erwirkst Du Strafverfolgung einer begangenen Tat. Was Du willst, ist aber Schutz vor zukünftigen Taten. Das funktioniert so nicht. Dafür hilft es nur, die Polizei zu rufen, wenn akut was passiert. Oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

    Du hast übrigens keinen Anspruch auf "schnelle Strafverfolgung". Wo nimmst Du das denn her? :gruebel:

    Im übrigen dürfte das hier auf Rechtsberatung rauslaufen. Ich bin deshalb auch nicht böse, wenn gelöscht wird.

  • Dürfte wohl schon in Richtung Rechtsberatung gehen das ganze-

    ansonsten würde ich eine direkte Anzeige bein der Polizei anregen.




    Rechtsberatung will ich nicht - die Forenregeln kenne ich auch.

    Ich möchte nur einen Hinweis, wer möglicherweise inder Hierarchie der Behörde sachlich für die Herstellung angemessener Verhältnisse zuständig ist oder eventuell ein paar Erfahrungswerte, ob diese Bearbeitungsdauer "üblich" ist.

    Eine Strafanzeige ist wohl das ungeeignete Mittel.
    Würde die Polizei denn etwas anderes machen, als meinen Staf a n t r a g an die STA abzugeben?

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Mit Strafanzeige/Strafantrag erwirkst Du Strafverfolgung einer begangenen Tat. Was Du willst, ist aber Schutz vor zukünftigen Taten. Das funktioniert so nicht. Dafür hilft es nur, die Polizei zu rufen, wenn akut was passiert. Oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

    Du hast übrigens keinen Anspruch auf "schnelle Strafverfolgung". Wo nimmst Du das denn her? :gruebel:

    Im übrigen dürfte das hier auf Rechtsberatung rauslaufen. Ich bin deshalb auch nicht böse, wenn gelöscht wird.




    Irgendwie bin ich missverstanden worden....:gruebel:


    Strafantrag habe ich wegen der begangenen Tat gestellt. auf den Webseiten der Staatsanwaltschaften steht durchgängig "..trägt somit die Verantwortung für Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit, aber auch für die Gründlichkeit des Ermittlungsverfahrens sowie dessen schnelle Durchführung." Von daher vermute ich, dass es einen gesetzlichen Anspruch gibt.

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Die Bearbeitungsdauer ist sehr üblich.
    Im übrigen bist Du doch selbst Zeuge für die Herstellung der Fotografien. Es wäre natürlich schöner, wenn das Handy sofort gesichert werden könnte, aber das Verhalten der Frau ist nunmal kein Staatsverbrechen.
    Ich könnte aber fast drauf wetten, dass die Dame ohnehin nicht löscht.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Wende Dich doch am besten an Deinen Behördenleiter im Rahmen seiner Fürsorgepflicht.



    habe ich gemacht, zumal die Täterin auch Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt hat, weil sie sich meiner Willkür ausgeliefert sieht. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen, auf die Straftaten ist dabei nicht eingegangen worden um den Ermittlungserfolg der STA nicht zu vereiteln, weil man annimmt, diese sei tätig.
    Ansonsten weiss man auch nicht weiter.

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Du weißt aber schon, was Strafanzeige und Strafantrag meinen? Den Strafantrag braucht es bei Antragsdelikten zusätzlich zur Anzeige, damit überhaupt eine Verfolgung möglich ist, ganz laienhaft gesprochen. Einen Strafantrag ohne Anzeige gibt es nicht.

  • Wende Dich doch am besten an Deinen Behördenleiter im Rahmen seiner Fürsorgepflicht.


    :daumenrau
    Das halte auch ich für das Beste ! Es kostet Dich doch nur Zeit, Mühe und Nerven und dabei bist Du doch nicht persönlich als "lupo" angegriffen worden, sondern als Amtsträger. Na, denn soll doch das Amt Dich schützen und bei der Staatsanwaltschaft vorstellig werden ;)

  • Du weißt aber schon, was Strafanzeige und Strafantrag meinen? Den Strafantrag braucht es bei Antragsdelikten zusätzlich zur Anzeige, damit überhaupt eine Verfolgung möglich ist, ganz laienhaft gesprochen. Einen Strafantrag ohne Anzeige gibt es nicht.

    Da hab ich wohl was falsch gemacht -

    Danke für diesen weisen Ratschlag.:daumenrau:cool:

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

    Einmal editiert, zuletzt von lupo (11. März 2011 um 20:06)

  • Wende Dich doch am besten an Deinen Behördenleiter im Rahmen seiner Fürsorgepflicht.


    :daumenrau
    Das halte auch ich für das Beste ! Es kostet Dich doch nur Zeit, Mühe und Nerven und dabei bist Du doch nicht persönlich als "lupo" angegriffen worden, sondern als Amtsträger. Na, denn soll doch das Amt Dich schützen und bei der Staatsanwaltschaft vorstellig werden ;)



    Da überstrapazierst du aber die idealistische Vorstellung einer analogen Fürsorgepflicht gegenüber Entgeltempfängern!

    Mein Vorgesetzter hat die Täterin nie live erlebt und geht vorerst auf Kuschelkurs. Schließlich ist man bürgerfreundlich und da muß man ihr ja die Chance einräumen, sich zu entschuldigen.
    danach könne man ja vielleicht handeln:blah:

    Irgendwie frustrierend das ganze

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.


  • Mein Vorgesetzter hat die Täterin nie live erlebt und geht vorerst auf Kuschelkurs.



    Ich meine auch nicht Deinen direkten Vorgesetzten, der es sicherlich möglichst bequem haben möchte, sondern den Dienstvorgesetzten. Den würde ich schriftlich auffordern, mich in meiner Amtsausübung zu schützen, und Durchschrift an Personalrat.

  • Fakt ist, dass Du von der StA nicht die von Dir erwartete Hilfe bekommen wirst. Die StA wird die Akte zur weiteren Ermittlung an die Polizei senden. Diese wird der Beschuldigten eine Vorladung zu Beschuldigtenvernehmung übersenden und Dir eine Zeugenvorladung, für die Du dann eine Aussagegenehmigung brauchst. Erst nach vielen Wochen geht die Akte dann zurück an die StA, die anschließend evtl. Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen wird. Dann kommt noch das gerichtliche Verfahren. Mit Glück wird die Beschulgte durch das Verfahren so abgeschreckt, dass sie sich mäßigt oder sie dreht völlig durch, was aber eher selten ist.

  • Zusammenfassend ist also die überwiegende Meinung, dass man in solchen Fällen den Dienstvorgesetzten auffordert, Strafantrag zu stellen - und gut is'.
    Alles andere führt zu nichts?!

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

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