Fahrverbot § 44 StGB und Unterbringung

  • Hallo !

    Ich habe hier ein Fahrverbot § 44 StGB zu vollziehen (FS ist bei der Akte). Nunmehr wurde der VU nach PsychKG (Niedersachsen) und BEschluß des Familiengerichts im LKH untergebracht.

    Ruht das FV nun auch ? Ist doch auch eine behördliche Anordnung oder gilt dies nur für "echte" Haft in einer JVA oder echte Unterbringung im LKH aus dem StGB heraus ?

    Brauche da mal Hilfe

  • Nach Nr. 18 zu § 44 im Fischer-StGB-Kommentar (58. Auflage) gelten zur "Verwahrung in einer Anstalt" die Grundsätze des § 66 IV StGB.

    Also Rd.-Nr. 21 zu § 66 StGB: ... Zeit nicht eingerechnet, in der sich auf behördliche, dh vor allem gerichtliche Anordnung in einer Anstalt befand. ... In Betracht kommt... auch Unterbringung im Maßregelvollzug ...".

    Eine "echte" Maßregel dürfte zwar nicht vorliegen, wohl aber eine "Verwahrung" auf Grund gerichtlicher Anordnung.

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