Pflichtverteidiger für Verfahren nach § 35 BtMG

  • Hallo,

    ich habe einen 35iger Antrag von einem RA vorliegen. Da die Voraussetzungen des § 35 BtMG in keinster Weise vorliegen, werde ich den Antrag ablehnen.

    Gleichzeitig hat der RA beantragt, dass er für das 35iger-Verfahren als Pflichtverteidger bestellt werden soll.
    Sowas hab ich noch nie gesehen. Kann ich den Antrag ebenfalls ablehnen?

  • Das ergibt sich soweit ich weiß aus § 141 StPO.

    Hier geht s z.B. auch um einen 35 - er:

    OLG Jena, Beschluss vom 1. 10. 2008 - 1 Ws 431/08

    Bei § 35 braucht man ja die Zustimmung des Gerichts des ersten Rechtszugs und das ist dann auch für die Pflichtverteidigerbestellung zuständig.

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