Hallo,
ich habe einen 35iger Antrag von einem RA vorliegen. Da die Voraussetzungen des § 35 BtMG in keinster Weise vorliegen, werde ich den Antrag ablehnen.
Gleichzeitig hat der RA beantragt, dass er für das 35iger-Verfahren als Pflichtverteidger bestellt werden soll.
Sowas hab ich noch nie gesehen. Kann ich den Antrag ebenfalls ablehnen?
Pflichtverteidiger für Verfahren nach § 35 BtMG
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Judinho -
16. März 2011 um 15:20
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Denk mal dass für die Bestellung das Gericht zuständig ist. Geht wohl nach § 140 Abs. 2 StPO, aber die Wahrscheinlichkeit dass der Antrag zurückgewiesen wird ist nach meiner Meinung sehr hoch.
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Auch wenn das Gericht mit dem 35iger-Verfahren garnichts zu tun hat?
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Das ergibt sich soweit ich weiß aus § 141 StPO.
Hier geht s z.B. auch um einen 35 - er:
OLG Jena, Beschluss vom 1. 10. 2008 - 1 Ws 431/08
Bei § 35 braucht man ja die Zustimmung des Gerichts des ersten Rechtszugs und das ist dann auch für die Pflichtverteidigerbestellung zuständig. -
Danke!!:)
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