Sparbuch vermutlich gestohlen

  • Hallo, ich hab leider mal wieder ein Problem in meinen Lieblingssachen:confused:

    Meine Antragstellerin beantragt als Erbin des Herrn X unter Nachweis der Erbfolge das Aufgebot für 2 Sparbücher.
    Nach dem Tod des Herrn X sind bereits unter Vorlage der Sparbücher Abhebungen von einem unbekannten Dritten vorgenommen worden. Daraufhin hat die Erbin die Sperrung der Sparbücher veranlasst und Anzeige bei der Polizei erstattet.

    Ich frage mich jetzt, ob ich das Aufgebot überhaupt erlassen kann, da ja nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, ob die Sparbücher dem Erblasser gestohlen oder der Dritte zum Besitz berechtigt ist....

    Habt ihr vielleicht ne Idee?

  • Beim Sparbuch handelt es sich ja nur um ein Legitimationspapier. Gläubiger war Herr X und im Wege der GRNF ist dies jetzt die Erbin. Wenn sie jetzt angibt, das Sparbuch sei abhandengekommen, dann ist gem. § 808 II 2 BGB das Aufgebotsverfahren durchzuführen.
    Dieses dient dann ja gerade dazu, dass Dritte ihre Rechte anmelden (§ 433 FamFG). Der berechtigte Besitzer kann sich ja (wenn auch unwahrscheinlich) melden.

    Hätte also im Ergebnis kein Problem, dass Verfahren durchzuführen.

  • Beim Sparbuch handelt es sich ja nur um ein Legitimationspapier. Gläubiger war Herr X und im Wege der GRNF ist dies jetzt die Erbin. Wenn sie jetzt angibt, das Sparbuch sei abhandengekommen, dann ist gem. § 808 II 2 BGB das Aufgebotsverfahren durchzuführen.
    Dieses dient dann ja gerade dazu, dass Dritte ihre Rechte anmelden (§ 433 FamFG). Der berechtigte Besitzer kann sich ja (wenn auch unwahrscheinlich) melden.

    Hätte also im Ergebnis kein Problem, dass Verfahren durchzuführen.



    Sehe ich im Ergebnis auch so. ggf. würde ich die Ermittlungsakte der StA zur Einsicht beiziehen.

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Hallo,
    ich hole diesen alten Thread mal aus der Versenkung mit meinem leicht abgewandelten Sachverhalt:

    Aufgebot wurde beantragt, weil das Sparbuch definitiv gestohlen wurde; Strafanzeige wurde erstattet.
    Eine Nachfrage bei der zuständigen PI ergab, dass "der Täter eventuell ermittelt werden kann, aber ob das Sparbuch aufgefunden wird, kann nicht gesagt werden."

    Würdet ihr hier noch den Ausgang des Ermittlungsverfahrens abwarten? Oder das Aufgebotsverfahren ungeachtet dessen betreiben?

    Viele Grüße und Danke schonmal!


    *PS: Ich mache noch nicht so lange Aufgebote, also falls das eine blöde Frage war, sagt es ruhig^^

    Don't blink. Blink and you're dead. They are fast. Faster than you can believe. Don't turn your back. Don't look away. And don't blink. Good Luck. - The Doctor

  • Dto.

    Soweit das Sparbuch während des Aufgebotsverfahrens den Weg zum eigentlichen Eigentümer zurückfindet, kann dieser seinen Antrag ja wieder zurücknehmen.

    Ihn darauf zu verweisen, dass er im Wege der polizeilichen Ermittlung evtl., irgendwann wieder an sein Sparbuch kommt, halte ich nicht für sachgerecht.

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