BDR während Studium


  • Nach so einer Aussage von einer Vorsitzenden wäre ich vielleicht auch ausgetreten, allerdings würde ich diese - man muss es so nennen - Arroganz nicht allen Kollegen unterstellen wollen, die Mitglied im BDR sind und sich womöglich dort auch engagieren.

    Die allermeisten Kollegen in den Vorständen sind nämlich genauso engagiert, wie Du es gewesen bist. Das es den einen oder anderen Ausreißer gibt, darfst Du dem BDR als solches nicht anlasten.

  • Ich bin nach meinem Studium auch aus dem Rechtspflegerbund in Rheinland-Pfalz ausgetreten.
    Mal abgesehen davon, dass ich wie BREamter schon gesagt hab im Studium nichts anderes bekommen habe wie das Heft und Mitteilungen über den Beitrag, habe ich bei anderen Studenten miterlebt wie der BDR mehrmals gerade nicht für die Studenten eingetreten ist.
    In meinem Bezirk gab es häufiger Probleme mit den Ausbildern, was im Praxisverlauf zu schlechten Beurteilungen geführt hat.
    Die Anwärtet haben sich an den BDR gewand und wurden stehen gelassen.
    Ich persönlich musste mich sogar selbst zu verschiedenen BDR-Veranstaltungen einladen.
    Aber letztendlich muss jeder die Entscheidung für sich selbst treffen, man hat später im Beruf schon einige Vorteile, insbesondere die Fortbildungen, ich persönlich denke, dass ein Eintritt auch noch nach dem Studium reicht.

  • Hallo zusammen! :)
    ich schreibe im Moment meine Hausarbeit und benötigte die Rechtspflegerstudienhefte aus dem Jahr 2010 Nr. 4 und 5!
    Kann mir jemand sagen, wo ich die herbekommen??

    War heute schon bei zwei Amtsgerichten, aber keins von beiden hatte diese beiden Ausgaben..

    Kann man die vllt einzelnd irgendwo bestellen?

    Bitte um schnelle Hilfe :) vielen Dank schonma im voraus!!

    Lg, Linda

  • ..ich studiere in Bad Münstereifel! aber die Hausarbeit schreiben wir zu hause und den weg in die eifel für ein Rechtspflegerstudienheft zu fahren wäre übertrieben ;)

    aber danke, dann frag ich mal beim verlag an!

  • Eigentlich hat jedes (etwas größere) Amtsgericht, aber auf jeden Fall dein nächstgelegenes Landgericht eine eigene Bibliothek. (Nebenbei: die Bibliothek beim LG Düsseldorf ist einfach super!) In jeder LG-Bücherei solltest du auch die Rpfl-Studienhefte finden.

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
    ________________________________________________
    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

  • Beim Hamburger Landesverband zahlen Anwärter monatlich 5 € Beitrag und erhalten dafür nicht nur den Rpfleger, sondern auch die Studienhefte ohne weitere Zusatzkosten. Ist der Betrag zu hoch ? Für 5 € kann man noch nicht mal ins Kino gehen ;):)

  • Nur kann man vom Hamburger Landesverband nicht auf die anderen schließen ...


    In NRW (wo ich die jetzige Fragestellerin vermute) zahlen Anwärter jährlich 56 Euro für die Mitgliedschaft und weitere 34,80 Euro für den Bezug des Rpflegers. Macht pro Monat knapp 7,60 EUR. Quelle: hier.
    Das entspricht ungefähr einer Kinokarte, nicht ganz einer normal großen Pizza vom Bringedienst.

  • Der ehemalige BDR Niedersachsen (jetzt Verband der Rechtspfleger e.V.) ist nicht mehr im BDR Bund, sondern eigenständig:

    http://www.rechtspfleger.net

    Man hat sich Mitte der 1990er (?) über den DBB-Autritt der Niedersachsen zerstritten.



    Bietet der VdR auch die Studienhefte an oder muss ich "auswandern" und in den BDR Bremen eintreten? (sehr günstige Beiträge für Anwärter scheint mir):confused:

  • Auf der von Kai verlinkten Internetseite des VdR ist nachzulesen, dass es (selbstverständlich) auch dort für die Anwärter die Studienhefte gibt.

    Ob Du statt dessen auch in den BDR Bremen eintreten kannst, weiß ich nicht.

  • Ich kann über meinen Landesverband (es ist ein Norddeutscher) nur gutes berichten! Ich bin Anwärter und erhalte regelmäßig die Rpfleger und auch die Studienhefte. Darüber hinaus lädt der BDR einmal jährlich die Anwärter zu einer Besprechung ein und erkundigt sich nach den Stärken und Schwächen der Ausbildung, sowohl in der Theorie und in der Praxis.
    Ich weiß auch, dass die von uns genannten Probleme an die richtigen Stellen weitergeleitet werden und dass der BDR auf die Wünsche und Anregungen der Anwärter eingeht.
    Zudem sind wir zu einem Rechtspflegerfest eingeladen worden und konnten Kontakte knüpfen.
    Auch bei Fragen hinsichtlich des weiteren Vorgehens nach der Prüfung, nach der Organistaion innerhalb eines Gerichtes, mit Besoldung etc. kann ich mich immer an meinen Landesverband wenden, der mir Auskünft gibt.

    Ich kann den BDR nur empflehlen, da es für Rechtspfleger keine anderen Interessenvertretungen gibt.
    Außerdem setzt sich der BDR für Aufgabenerweiterungen, Stellenerweiterung etc. ein. Das mag einen Anwärter ggf. nur mittelbar treffen, aber auch ein Anwärter profitiert später davon.

    Außerdem lernt man im BDR durchaus Leute aus der Praxis kennen und kann ein paar Kontakte knüpfen.

    Der BDR ist also durchaus auch für Anwärter empfehlenswert!

  • Hallo,
    ich muss sagen, ich bin wirklich froh, dass hier so eifrig über eine Mitgliedschaft beim BDR als Anwärter/in diskutiert wird.
    Ich selbst habe heute den ersten Tag der Ausbildung (Einführungstage) hinter mich gebracht :) (Bezirk OLG Zweibrücken). Natürlich haben wir auch eine Broschüre über den BDR erhalten, die aber leider nicht sehr informativ und vorallem nicht überzeugend war. An den 5€ Monatsbeitrag für Anwärter liegt es gewiss nicht, dass ich Zweifel habe beizutreten. Eure Antworten haben mir an dieser Stelle sehr weitergeholfen!
    Dennoch habe ich eine Frage: Kann ich zu jedem Zeitpunkt des Studiums dem BDR beitreten? Denn ich hatte heute den Eindruck, dass wir uns am liebsten schon vorgestern für eine Mitgliedschaft oder spätestens morgen entscheiden müssten. Das empfand ich natürlich als eher negativ, zumal uns der zuständige Kollege in keiner Weise selbst über den BDR informiert hat, sondern lediglich auf die Broschüre verwiesen hat.

    Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!

    Liebe Grüße,
    eine frischgebackene Rechtspflegeranwärterin aus Rheinland-Pfalz ;)

  • Kann ich zu jedem Zeitpunkt des Studiums dem BDR beitreten? Denn ich hatte heute den Eindruck, dass wir uns am liebsten schon vorgestern für eine Mitgliedschaft oder spätestens morgen entscheiden müssten. Das empfand ich natürlich als eher negativ, zumal uns der zuständige Kollege in keiner Weise selbst über den BDR informiert hat, sondern lediglich auf die Broschüre verwiesen hat.

    Jap natürlich. Du kannst jederzeit eintreten. Das ist einzig und allein deine Entscheidung.

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