§ 765a ZPO, substantiierter Vortrag bzgl. einer angeblichen Suizidalität

  • Ich hatte solche Anträge inzwischen öfter in der Versteigerung. Natürlich kann man den Schuldner informatorisch befragen, nur was machst du dann mit den Antworten? Und welcher psychisch kranke Mensch kann dir substantiiert vortragen, wie sich seine Krankheit entwickelt hat und sich weiter entwickeln wird, wenn er doch selber nur (wenn überhaupt) bis zum nächsten Tag denken kann?

    Ich habe mich irgendwann dafür entschieden, umgehend eine einstweilige Anordnung zu erlassen und dem Schuldner aufzugeben, sich unverzüglich bei einem Facharzt oder dem für ihn zuständigen Gesundheitsamt vorzustellen und dem Gericht ein fachärztliches oder amtärztliches Gutachten über seinen derzeitigen Gesundheitszustand vorzulegen. Zusätzlich enthält diese Anordnung dann einen langen Fragenkatalog, die dann aber durch den Gutachter zu würdigen und zu beantworten sind.

    In Räumungssachen könnte ich mir vorstellen, genauso vorzugehen und dem Schuldner zusätzlich bis kurz vor dem Räumungstag aufgeben, ein Bestätigungsschreiben des Facharztes oder des Gesundheitsamtes vorzulegen, aus dem hervorgeht, wann dort Termin zur Untersuchung anberaumt ist.

    Wenn der Schuldner dieses Bestätigungsschreiben vorlegt, würde ich einstweilen einstellen bis das Gutachten da ist. Wenn die Bestätigung nicht vorgelegt wird, den Räumungsschutzantrag zurückweisen. Und auf dieses Vorgehensweise zusätzlich in der Anordnung hinweisen.

    Oft macht man sich das Leben schwer, obwohl es gar nicht nötig wär. ;)


  • Ich habe mich irgendwann dafür entschieden, umgehend eine einstweilige Anordnung zu erlassen und dem Schuldner aufzugeben, sich unverzüglich bei einem Facharzt oder dem für ihn zuständigen Gesundheitsamt vorzustellen und dem Gericht ein fachärztliches oder amtärztliches Gutachten über seinen derzeitigen Gesundheitszustand vorzulegen. Zusätzlich enthält diese Anordnung dann einen langen Fragenkatalog, die dann aber durch den Gutachter zu würdigen und zu beantworten sind.


    So mache ich das auch. Wobei ich dem amtsärztlichen Dienst noch eine Abschrift des Beschlusses zukommen lasse zur Kenntnis.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Hier zwar, je nach Antwort OT, aber welche Einstweilige Anordnung erlasst ihr im Versteigerungsverfahren??

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Naja, die gleiche einstweilige Anordnung, wenn ein Antrag nach 765a gestellt wird und psychische Erkrankung / Suizid ein Thema ist.

    Der Zeitpunkt der Antragstellung und das Verfahren (ob ZV oder ZVG) ist ja an sich wurscht. Ich lege dem Schuldner auf, ein fachärztliches oder amtsärztliches Gutachten vorzulegen, die mir meine Fragen beantworten, ob ich einstelle und ggf. wie lange, ob evtl. mit Auflagen, oder falls ich nicht einstelle, was ich beachten muss bzw. veranlassen kann, um den Schuldner nicht zu gefährden usw.

    Klappt bislang ganz prima.

    Oft macht man sich das Leben schwer, obwohl es gar nicht nötig wär. ;)

  • Ach, du meinst mit eA die Beweiserhebung.
    Ich dachte an eine einstweilige Einstellung bis zur Entscheidung über den Antrag und war verwundert.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich ordne auch nichts an. Ich mache den Beweisbeschluss und schicke den Schuldner halt in der Regel zum amtsärztlichen Dienst.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!