Vom Justizfachwirt zum Rechtspfleger..?

  • Also erstmal Sorry, wenn das thematisch nicht hierher passt, ich wusste jetzt aber auch nicht so recht, wo ich es sonst unterbringen sollte und die Suche hat mir auch kein besseres Thema ausgespuckt..

    Mich würde interessieren, ob es hier im Forum Leute gibt, die erst Justizfachwirt/in gelernt haben und sich dann zum Rechtspfleger weitergebildet/hochgearbeitet haben. Was für Voraussetzungen muss man dafür erfüllen z. B. bestimmte Zeit lang gearbeitet haben, besonders gute Noten im Abschluss, eine gewisse Besuchszahl von Seminaren oder sowas in der Art?

    Freut sich auf Antworten
    LG Choco

  • Ich bin ein Aufstiegsbeamter - wichtig ist jeden Fall ein guter Abschluss der Fachwirtsausbildung und überdurchschnittliche Beurteilungen in der Praxis - wie es dann weitergeht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, wurde hier aber auch verschiedentlich thematisiert.

  • Ich gehöre auch zu den Aufstiegsbeamten.
    Ein Abschluss im mittleren Dienst im Prädikatbereich ist wahrscheinlich hilfreich.
    Falls man Rechtspfleger im Wege des Aufstiegs machen möchte, muss man noch eine bestimmte Anzahl von Jahren im mittleren Dienst gearbeitet haben.
    Zu meiner Zeit richtete sich das auch noch der Prüfungsnote.

    Die Beurteilungen im mittleren Dienst sollten auch schon "sehr gut" (ich meine nicht als Note) sein.

    Da ich immer Rechtspflegerin werden wollte und in den mittleren Dienst nur als Notlösung gegangen bin, war ich natürlich zuerst etwas enttäuscht über die Jahre, die ich im mittleren Dienst zubringen musste. Im nachherein finde ich es aber nicht mehr schlimm. So gabe ich ca. 7 Jahre etwas anderes gemacht und habe nun auch mehr Ahnung, wie es auf der Geschäftsstelle zu geht. Das ich manchmal auch von Vorteil.

    Nach der Prüfung würde ich mich einfach mal in der Verwaltung erkundigen, welche Kriterien erfüllt sein müssen und dann entsprechend handeln.

  • Grundsätzlich benötigst du in deiner Beurteilung das sog. "Aufstiegsprädikat", also eine Aussage des Dienstvorgesetzten, dass du zum Aufstieg geeignet erscheinst. Dann musst du dich für den Aufstieg bewerben (ist zumindest in Bayern so) und an einer Aufstiegsprüfung teilnehmen.
    Nach bestandener Aufstiegsprüfung durchläufst du dann wie jeder andere auch die 3-jährige Studiumszeit mit Praktikumsanteilen. Nach absolviertem Examen musst du (jedenfalls in Bayern) noch zwischen 6 und 8 Monaten warten, bis du zum Inspektor befördert wirst.

  • Nach absolviertem Examen musst du (jedenfalls in Bayern) noch zwischen 6 und 8 Monaten warten, bis du zum Inspektor befördert wirst.



    :eek: Und das nach den Zulassungsvoraussetzungen? Und nachdem man genau das gleiche Studium wie die anderen hinter sich hat, die dann sofort Inspektor sind?!

  • Nach absolviertem Examen musst du (jedenfalls in Bayern) noch zwischen 6 und 8 Monaten warten, bis du zum Inspektor befördert wirst.



    :eek: Und das nach den Zulassungsvoraussetzungen? Und nachdem man genau das gleiche Studium wie die anderen hinter sich hat, die dann sofort Inspektor sind?!





    Jepp - schließlich können wir ja dankbar sein, dass wir während des Aufstiegs unser reguläres mJD-Gehalt weiter beziehen... Aber ohne Weiterzahlung wäre der Aufstieg auch gar nicht möglich. Ich hab den Austieg damals mit 41 begonnen - verheiratet, 2 Kinder, Haus an der Backe - ohne dass da die Bezüge weitergelaufen wären, hätt ich das nie machen können.

  • Na, dann habe ich in NRW im letzten Jahr ja Glück gehabt:
    Ende Oktober mündliche Prüfung und Urkunde noch Ende November ausgehändigt bekommen :)

  • Ich hab jetzt mehrere Beiträge gelesen und bin mir noch immer unsicher :)

    Das System für den Aufstiegsbeamten ist mir inzwischen klar :)

    Aber könnte ich mich theoretisch nach erwerb des Justizfachwirts für die Rechtspfleger Laufbahn bewerben (ohne Abitur)?


    Folgende Situation:

    Ab 1.September mach ich die 1j. Ausbildung zur Justizfachwirtin und würde, wenn es möglich ist, im Anschluss gleich weiter machen.

    Viele Aufstiegsbeamte schreiben immer von ewigen Wartezeiten..


    In den Voraussetzungen steht:

    die Fachhochschulreife, eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung (z. B. Abitur) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann.


    Danke schon mal :)

  • Auf der Hessen-Seite im Internet steht zum mD :

    Möglichkeiten, sich weiter zu qualifizieren
    Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte, die nach ihrer Persönlichkeit, ihren Leistungen und ihrer Führung in besonderer Weise geeignet erscheinen, können sich für den Gerichtsvollzieherdienst oder den gehobenen Justizdienst ( Diplom-Rechtspfleger/in (FH) ) weiter qualifizieren. Die Befähigung für diese Laufbahnen ist nach den entsprechenden Ausbildungsordnungen in einer zusätzlichen Ausbildung zu erwerben.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Nach Erfahrungswerten der Leute, die ich kenne, die Aufstiegsbeamte sind, dauert es wohl so 6-12 Jahre, wenn man Glück hat und zum Rpfl-Studium in diesem Wege zugelassen wird, also nichts mit ewig oder so :) Dich hindert natürlich auch keiner daran, nach deinem Fachwirt dich einfach zu als Rpfl zu bewerben, dann verlässt du halt den mittleren Dienst und fängst als Anwärter das Studium an statt als Aufstiegsbeamter.

  • Hallo,

    Wartezeiten sind immer vorhanden (bei mir z. B. 12 Jahre).
    Diese ergeben sich in der Regel aus dem länderspezifischen Laufbahnrecht. In Thüringen z. B. 4 Jahre nach Beendigung der Probezeit. Daneben braucht man noch die entsprechende Feststellung, dass man für den gehobenen Dienst auch geeignet ist und dass man das erste Beförderungsamt erreicht hat.

    Wenn man solange nicht warten möchte, dann bleibt halt nur der Weg über Bewerbung und Neubeginn als Widerrufsbeamter.

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Hallo,

    Wartezeiten sind immer vorhanden (bei mir z. B. 12 Jahre).
    Diese ergeben sich in der Regel aus dem länderspezifischen Laufbahnrecht. In Thüringen z. B. 4 Jahre nach Beendigung der Probezeit. Daneben braucht man noch die entsprechende Feststellung, dass man für den gehobenen Dienst auch geeignet ist und dass man das erste Beförderungsamt erreicht hat.

    Wenn man solange nicht warten möchte, dann bleibt halt nur der Weg über Bewerbung und Neubeginn als Widerrufsbeamter.

    LG Grottenolm

    Wäre da nicht Gymnasium oder Abendgymnasium eine Alternative? Eine Anwaltskollegin von mir hat mit Hauptschulabschluss Abendrealschule und Abendgymnasium absolviert (letzteres mit 1,0) und war im 2. Staatsexamen in unserer Referendararbeitgemeinschaft die Drittbeste.

  • Hmm..

    also wird auf jedenfall ABI benötigt?

    oder steht der Fachwirt dem Fachabi zum Beispiel gleich, sodass man nach Abschluss des mD sich für die Rechtspflegerlaufbahn bewerben könnte?

  • Ich lese darüber immer, dass der Beamte/in des mittleren Dienstes, der sich bewährt hat, also offenbar gute Beurteilungen erhalten hat, zum Aufstieg zugelassen werden kann. Eine gute Punktzahl in der Abschlussprüfung sollen noch wichtig sein. Aber Abitur ist nicht zwingend, wenn du diese Voraussetzungen erfüllst.
    Ich vermute, dass das in jedem Bundesland so ähnlich abläuft.

  • Nach Erfahrungswerten der Leute, die ich kenne, die Aufstiegsbeamte sind, dauert es wohl so 6-12 Jahre, wenn man Glück hat und zum Rpfl-Studium in diesem Wege zugelassen wird, also nichts mit ewig oder so :) Dich hindert natürlich auch keiner daran, nach deinem Fachwirt dich einfach zu als Rpfl zu bewerben, dann verlässt du halt den mittleren Dienst und fängst als Anwärter das Studium an statt als Aufstiegsbeamter.


    ....aber mit der Konsequenz, daß Du mit deutlich weniger Mücken auskommen mußt !

  • Nach Erfahrungswerten der Leute, die ich kenne, die Aufstiegsbeamte sind, dauert es wohl so 6-12 Jahre, wenn man Glück hat und zum Rpfl-Studium in diesem Wege zugelassen wird, also nichts mit ewig oder so :) Dich hindert natürlich auch keiner daran, nach deinem Fachwirt dich einfach zu als Rpfl zu bewerben, dann verlässt du halt den mittleren Dienst und fängst als Anwärter das Studium an statt als Aufstiegsbeamter.


    ....aber mit der Konsequenz, daß Du mit deutlich weniger Mücken auskommen mußt !


    Dafür ist man dann nach der Ausbildung A9 und hockt nicht noch ne Weile als Sekretär mit DLA da rum... ;)

    Wobei ich es immer so verstanden habe, dass man als Justizfachwirt ohne Abitur eben nur über den Aufstieg in das Studium reinkommen kann und eine "normale" Bewerbung nicht möglich ist. Aber sicher weiß ich das nicht. Da müsste man sich sonst eventuell einfach mal bei dem entsprechenden OLG im Aus- und Fortbildungsreferat erkundigen.


  • Ist es denn so, dass man, wenn man als Justizfachwirt mehrere Jahre im mittleren Dienst arbeitet und seine Anwärterbezüge erhält, man während des ggf. möglichen Aufstiegs zum Rechtspfleger wieder auf die Anwärterbezüge "fällt"?

  • Machst du den Aufstieg intern als Aufstiegsbeamter bekommst du für die Zeit des Studiums dein normales Gehalt weiter. Bewirbst du dich exern auf den Rechtspfleger, dann musst du deine Urkunde abgeben und bist dann normaler Student/Anwärter mit normalem Anwärtergehalt

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