Beratungshilfe für vier Urheberrechtsverletzungen?

  • Zum Thema selbst kann auch der BGH im Umkehrschluss herangezogen werden, wenn der Down-/Upload an einem Tag erfolgte und hier mehrere Abmahnungen erfolgen.

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    [TD='class: TD70']BGH 6. Zivilsenat[/TD]

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    [TD='class: TD30']Entscheidungsname:[/TD]
    [TD='class: TD70']Unzulässige Presseberichterstattung[/TD]

    [/tr][tr]


    [TD='class: TD30']Entscheidungsdatum:[/TD]
    [TD='class: TD70']11.01.2011[/TD]

    [/tr][tr]


    [TD='class: TD30']Aktenzeichen:[/TD]
    [TD='class: TD70']VI ZR 64/10[/TD]

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    [TD='class: TD30']Dokumenttyp:[/TD]
    [TD='class: TD70']Urteil[/TD]

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    Eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit kann auch dann vorliegen, wenn der Rechtsanwalt von mehreren Personen beauftragt wird, gegen eine unzulässige Presseberichterstattung vorzugehen, die sämtliche Auftraggeber in gleicher Weise betrifft (hier: Berichterstattung über ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs gegen drei Angeklagte).

  • Mehrere Angelegenheiten:

    LG Kaiserslautern, Rpfleger 2011, 447 (Beschluß vom 01.02.2011 - 1 T 3/11)

    Wird hier jetzt bestimmt als unmaßgebliche Einzelfallentscheidung verrissen, da nur von einem LG und pro BerH. :wechlach:

    Ich meine, dass die vorgenannte Entscheidung zeitlich noch vor der jüngst ergangenen Entscheidung des BVerfG zum Thema ergangen ist. Für mich ist sie daher in der Tat nicht weiter ausschlaggebend, obgleich die Kolleginnen und Kollegen, die grundsätzlich mehrere Angelegenheiten annehmen, eine Stütze darin finden können. Mag halt jeder so entscheiden, wie er es für richtig und sachdienlich hält; das ist ja auch in anderen Rechtsbereichen so.

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