Insolvenzeröffnung gegen ein Mitglied einer Erbengemeinschaft

  • Hallo Leute, mein mittlerer Dienst kam mit folgendem Problem zu mir:
    Es liegt ein Ersuchen auf Eintragung eines Insolvenzvermerks gegen ein Mitglied einer Erbengemeinschaft vor. Ich bin der Meinung, daß keine Verfügungsbeschränkung gegen ein Mitglied einer Gesamthandsgemeinschaft eingetragen werden kann (§ 2033 II BGB). Das Insolvenzgericht meint aber, daß es eintragbar als Verfügungsbeschränkung für das einzelne Mitglied wäre, um den gutgläubigen Erwerb unter Ausschluß des Insolvenzverwalters zu vermeiden.

    Was meint Ihr hierzu ? :gruebel:

  • hierzu, weil es vielleicht weiterhilft, die Entscheidung des OLG Dresden vom 26.09.2005, 3 W 1135/05, ZInsO 22/05.
    Tenor: die Erbengemeinschaft ist nicht selbst Eigentümer wie bspw. eine GbR, auch ist das Erbteil pfändbar.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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