Teilausgliederung S*B AG auf S*nt*nder Bank

  • Hallöchen, ich habe eine Buchgrundschuld in Abt. III für die S*B AG. Die Löschungsbewilligung ist von der S*C* Bank. Dazu bekomme ich vorgelegt eine Rechtsnachfolgeerklärung und die Bewilligung zur Umschreibung (von der S*B AG), vorsorglich wird noch eine dingliche Einigung bezüglich der Übertragung der im Anhang genannten Grundschulden gemacht.
    Reicht mir das alles aus? Brauche ich nicht eine Voreintragung der S*C*Bank?

    Irgendwie hat mich diese ganze Problematik zwischen den zwei Banken schon total kirre gemacht.:oops: Bin doch noch ein blutiger Anfänger :confused:

  • Wenn Dir der Rechtsübergang auf die S*C* Bank formgerecht nachgewiesen ist (s. dazu Wilsch im Beck'schen Online-Kommentar GBO, Hrsg: Hügel, Stand: 01.01.2015, § 28 RN 172 bis 174), kannst Du die Löschung ohne deren Voreintragung vornehmen, da es um die Aufhebung des Rechts geht (s. diesen Thread: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post979842)

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Mir liegt nun ein Fall dieser Gesellschaft vor, in dem die Abtretung durch die S***C***B*** AG bewilligt wird. Im Grundbuch ist noch die S***AG eingetragen. Teile des Ausgliederungsvertrags werden mir nicht vorgelegt, sondern eine "Rechtsnachfolgeerklärung sowie Bewilligung der Umschreibung" unter Bezugnahme auf die genannte Entscheidung des OLG Hamm. Darin erklären beide Banken vorsorglich die dingliche Einigung zur Übertragung der in der Anlage aufgeführen Grundschulden. (...)

    Nach Durchlesen mehrerer Threads und Entscheidungen, die alle nicht exakt zu meinem SV "passen", wäre ich dankbar für Meinungen, ob ich dem gestellten Antrag entsprechen kann (mir schwirrt der Kopf):

    Eingetragen ist eine Briefgrundschuld zugunsten S***AG. Hiervon wird ein letztrangiger Teilbetrag abgetreten. Vorgelegt wird eine Teilabtretungserklärung von der S***C***B***AG sowie die oben bereits beschriebene "Rechtsnachfolgeerklärung sowie Bewilligung der Umschreibung". Die Teilabtretung soll eingetragen und ein Teilbrief gebildet werden.

    Mir ist noch nicht klar:

    a) Reicht diese "Rechtsnachfolgeerklärung sowie Bewilligung der Umschreibung" als Gläubigernachweis i.S.v. § 1155 BGB?
    b) Ist bei einer letztrangigen Teilabtretung zunächst Voreintragung erforderlich oder nicht?

  • Ich habe für den Nachweis des Rechtsüberganges von der SEB auf die Santander die erforderlichen Unterlagen. Grundsätzlich. In der Liste der Grundpfandrechte ist das Recht auch aufgeführt, jedoch handelt es sich um ein Gesamtrecht und die Mithaftstelle ist in der Liste nicht erwähnt. Nun erstellt der Notar ein Wahrnehmungszeugnis gemäß § 20 BNotO. Er bescheinigt aus den ihm vorliegenden Grundbuchauszügen,dass es sich um ein Gesamtrecht handelt und die Mithaftstelle nicht erwähnt wurde.

    Würde auch das ausreichen?
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