Hallöchen, ich habe eine Buchgrundschuld in Abt. III für die S*B AG. Die Löschungsbewilligung ist von der S*C* Bank. Dazu bekomme ich vorgelegt eine Rechtsnachfolgeerklärung und die Bewilligung zur Umschreibung (von der S*B AG), vorsorglich wird noch eine dingliche Einigung bezüglich der Übertragung der im Anhang genannten Grundschulden gemacht.
Reicht mir das alles aus? Brauche ich nicht eine Voreintragung der S*C*Bank?
Irgendwie hat mich diese ganze Problematik zwischen den zwei Banken schon total kirre gemacht. Bin doch noch ein blutiger Anfänger