BMJ: Rechtsbehelf gegen überlange Verfahrensdauer geplant

  • Schön finde ich dabei ja: " auf ein Verschulden des Richters kommt es dabei nicht an".

    Toll, oder? Hmm...ich sollte zusehen, dass ich von den Auslandszustellungen weg komme. Brasilien sind so in etwa 18 Monate je Zustellung. Ohoh...mir schwant ja böses...^^



    Ich habe gerade eine Zustellung anch Brasilien. Ich sag dir 18 Monate ist ein Witz. Ich könnte dir Geschichten mit Brasilien erzählen....... Beim nächtsen mal stelle ich einen Antrag auf Dienstreise nach Brasilien, damit ich es selbts hinbringe. Ist erstens 1000x schneller und um einiges billiger

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Schön finde ich dabei ja: " auf ein Verschulden des Richters kommt es dabei nicht an".

    Toll, oder? Hmm...ich sollte zusehen, dass ich von den Auslandszustellungen weg komme. Brasilien sind so in etwa 18 Monate je Zustellung. Ohoh...mir schwant ja böses...^^

    Ich habe gerade eine Zustellung anch Brasilien. Ich sag dir 18 Monate ist ein Witz. Ich könnte dir Geschichten mit Brasilien erzählen....... Beim nächtsen mal stelle ich einen Antrag auf Dienstreise nach Brasilien, damit ich es selbts hinbringe. Ist erstens 1000x schneller und um einiges billiger

    Ich mach auch Auslandssachen. Bei Brasilien bist du mit 18 Monaten schon gut bedient. Ich habe vor etwa 1 Jahr eine Sache nach Syrien geschickt. Bis jetzt habe ich von da nix wieder gehört...

  • Schön finde ich dabei ja: " auf ein Verschulden des Richters kommt es dabei nicht an".

    Toll, oder? Hmm...ich sollte zusehen, dass ich von den Auslandszustellungen weg komme. Brasilien sind so in etwa 18 Monate je Zustellung. Ohoh...mir schwant ja böses...^^

    Ich habe gerade eine Zustellung anch Brasilien. Ich sag dir 18 Monate ist ein Witz. Ich könnte dir Geschichten mit Brasilien erzählen....... Beim nächtsen mal stelle ich einen Antrag auf Dienstreise nach Brasilien, damit ich es selbts hinbringe. Ist erstens 1000x schneller und um einiges billiger

    Ich mach auch Auslandssachen. Bei Brasilien bist du mit 18 Monaten schon gut bedient. Ich habe vor etwa 1 Jahr eine Sache nach Syrien geschickt. Bis jetzt habe ich von da nix wieder gehört...



    Das wollte ich damit auch sagen, dass 18 Monate optimistisch sind. Ich will noch immer einen Packen Grundschuldurkunden nach Brasilien zustellen (Wert mehrere 100 Millionen Euro).
    Schon mal nach Burkina Faso zugestellt :D

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Ein Traum...

    Könntest du bitte mal die Entscheidung über den "Überlänge-Behelf" einstellen, wenn sie denn ergangen ist?

    Da Ding ist nunmehr erlassen 23. oder 24. 1..

    Ich hab allerdings keinen Plan, wie das Verfahren aufgrund der Rüge weitergeht. Hab das Gesetz überflogen, aber nicht verstanden, ob wir als VG jetzt noch irgendwas anderes machen müssen, als den Antrag selbst zu bearbeiten.

    P.S.: ich kann mich schon garnicht mehr erinnern, wann ich das letzte Mal "tagesglatt" in der Vollstreckung war. Reste (mehr als 10 Arbeitstage beim Rpfl.) sind hier die Regel.

  • "Langsame Richter - 3000 Euro Entschädigung für Klägerin

    Freitag, 03. August 2012 14.39 Uhr

    Magdeburg (dpa) - Weil die Richter für ihre Entscheidung zu lange brauchten, hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg erstmals einer Klägerin eine Entschädigung zugesprochen. Eine Polizistin hatte gegen ihre Umsetzung in ein anderes Revier geklagt - musste aber mehr als zwei Jahre auf die Entscheidung warten, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Sie bekam nun rund 3000 Euro zugesprochen (Az.: 7 KE 1/11).

    Damit dürfte erstmals in ganz Deutschland eine Entschädigung nach dem im Dezember in Kraft getretenen Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren zugesprochen worden sein. Zumindest in der einschlägigen Datenbank der Gerichte habe es bislang keinen vergleichbaren Fall gegeben, sagte eine Gerichtssprecherin.

    Nach Auffassung des Senats war die Verfahrensdauer mit mehr als zwei Jahren angesichts der geringen Komplexität der zu entscheidenden Sache nicht mehr angemessen. Die Entschädigungen für lange Verfahren waren vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Deutschland durchgesetzt worden. Mit einem zu langen Prozess werde das Recht auf ein faires und zügiges Verfahren verletzt.

    Die Höhe der Entschädigung berechnete sich aus der Verzögerung plus der Unkosten, die der Klägerin durch die späte Entscheidung - die letztendlich in ihrem Sinne ausging - entstanden waren. Das Gesetz sieht eine Entschädigung von in der Regel 1200 Euro pro Jahr Verzögerung vor.

    # dpa-Notizblock

    ## Internet - [Mitteilung](http://dpaq.de/TKf1p)

    ## Orte - [OVG Magdeburg](Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg)"

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