Existenzgründerzuschuss / Überbrückungsgeld

  • Nach SGB darf das Überbrückungsgeld nicht zum Einkommen hinzugerechnet werden, da es nicht zur Lebenssicherung bestimmt ist. Wie ist das bei der Berechnung für PKH und Beratungshilfe?

  • M.W. gibt es Überbrückungsgeld nur vorübergehend, wenn die "normale"Erwerbsquelle" ausfällt. D.h.: Arbeitgeber zahlt nicht, der entsprechende Arbeitnehmer muss trotzdem Essen und Trinken und auch Miete zahlen. Da tritt dann die entsprechende Sozialagentur in Vorleistung.

    Da es sich immer nur um kurze Zeiträume handelt, gehe ich dann nie dran.

    Den Existensgründerzuschuss habe ich bisher immer berücksichtigt (2-3 mal) aber nie eine Beschwerde erhalten.

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