Nach SGB darf das Überbrückungsgeld nicht zum Einkommen hinzugerechnet werden, da es nicht zur Lebenssicherung bestimmt ist. Wie ist das bei der Berechnung für PKH und Beratungshilfe?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!