ES bei Vor- und Nacherbfolge

  • Juhu :)

    Ich versuche gerade einen ES zu formulieren und komm nich weiter:

    Erblasser hat seine Enkeltöchter X und Y als befreite Vorerben eingesetzt, Nacherbin von X ist Y, Nacherbin von Y soll X sein.

    Ersatznacherben sind deren Abkömmlinge zu gleichen Teilen nach Stämmen.

    Y hat die Erbschaft ausgeschlagen, auch die Nacherbschaft bzgl. X.
    Kann Y zu diesem Zeitpunkt eigentlich schon die "Nacherbschaft" ausschlagen? Der Fall ist doch noch gar nicht eingetreten und so vorsorglich für die ZUkunft ist dies doch nicht zulässig, oder:gruebel: etwa doch?

    X ist unabhängig davon ja alleinige Vorerbin:

    Aber wer sind jetzt die Nacherben?

    Die Nacherbin von X hat ausgeschlagen, blieben die Ersatznacherben.

    Das dürften dann die etwaigen Abkömmlinge von X und Y sein! Richtig?:gruebel:

    Es sei denn die Ausschlagung ist nicht wirksam. :eek:


    Ich bin verwirrt und müde und ahnungslos und könnte mir jemand ein wenig Erleuchtung bringen?:D

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • Da nicht auf den Anfall der Erbschaft abgestellt wird sondern nur der Erbfall eingetreten sein muss kann der Nacherbe die Erbschaft auch schon vor Eintritt des Nacherbfalls ausschlagen, speziell hier § 2142 BGB, allgemein § 1946 BGB.

    Y konnte also die Erbschaft und auch die Nacherbschaft bereits jetzt, zu Lebzeiten des X ausschlagen.
    X ist dadurch zum alleinigen Vorerben geworden, Nacherben bzw. Ersatznacherben sind die etwaigen Abkömmlinge des X und Y.

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