Ausschlagung Erbschaft

  • in NRW ist die kommunale Vollstreckung hoheitlich. Die Gläubigerbehörde sendet ihr Ersuchen an die Wohnsitzbehörde. In Bayern sind es wohl die Regierungen.

    Ich musste kurz nachschauen, was damit gemeint ist. Nach § 1 Abs. 2 VwVG NRW kann die Vollstreckung bestimmter privatrechtlicher Forderungen nach dem VwVG NRW durch Rechtsverordnung für zulässig erklärt werden. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. o) VO VwVG NRW gehören dazu u.a. übergegangene Forderungen nach dem UVG.

    Bei den Unterhaltsschulden entstehen keine Kosten bei der Hemmung der Verjährung. Eine Niederschlagung ist dagegen mit erheblichem Aufwand verbunden.

    Was ist damit gemeint?

  • Hallo Frog,

    in NRW ist die kommunale Vollstreckung hoheitlich. Die Gläubigerbehörde sendet ihr Ersuchen an die Wohnsitzbehörde. In Bayern sind es wohl die Regierungen.

    ....


    Schön, wenn es so einfach ist. :)

    Im hiesigen BL vollstreckt die Großstadt oder der Kreis, die Unterhaltsvorschuss zahlte (also wo d. Kind/er wohnten). Da gibt es keine wirkliche Chance zur Anfrage, da auch die Kindesmütter recht oft umziehen.

  • Hallo Breamter,

    Danke für die Verlinkung der einschlägigen Gesetze.

    Für eine Verwaltung droht immer die Gefahr, dass Ansprüche verjähren. Die Fristen in vielen Bereichen betragen 4 Jahre ab Leistungsgewährung. So mancher Prüfer beschränkt sich auf deren Überprüfung. Denn dafür braucht man kein Fachwissen. Verjährungshemmende Maßnahmen übers Gericht kosten Zeit und Geld. Durch eine einfache Mahnung hat der SB die Frist gewahrt und kann die Akte 4 Jahre weglegen.

    In einigen Kommunen ist die Niederschlagung von Forderungen ab einer Schwelle von 10.000 € an die Erlaubnis des Rats oder des Leiters gebunden. Das macht gewaltig viel Arbeit, weil niemand die Verantwortung übernehmen will, auf Ansprüche zu verzichten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!