Erteilung von weiterer Ausfertigung gem. § 733 ZPO

  • Hallo, habe in einer Familiensache einen Antrag gem. § 733 ZPO auf Erteilung einer weiteren Ausfertigung eines Urteils, da dies unauffindbar ist.

    Für diesen Antrag soll Prozesskostenhilfe bewilligt werden.

    Habe gesehen, dass für die 1. Instanz der Antragspartei PKH bewilligt wurde. Dann wird eine erneute Beiordnung für den Antrag gem. § 733 ZPO wohl nicht erforderlich sein, oder?

    Danke

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