Hallo,
habe folgenden Fall:
Ich ordne PKH- Raten nachträglich ab dem 01.12.2010 an. Dagegen wird Beschwerde eingelegt, diese aber im April 2011 zurückgewiesen.
Auf eine daraufhin ergehende Mahnung, den Ratenrückstand (Raten Dezember - Mai) unverzüglich auszugleichen, hat die PKH- Partei nicht reagiert.
Kann ich jetzt schon aufheben? Oder ist eine Aufhebung erst drei Monate nach der Bestätigung der Ursprungsentscheidung durch die Rechtsmittelinstanz möglich (Anders gefragt: Hätte sich die PKH- Partei während der Anhängigkeit der Beschwerde die Monatsraten für den Fall des Unterliegens beiseite legen müssen) ?
Leider schweigen sich sämtliche zu Rate gezogenen Kommentare (Lissner, Zöller, Musielak, MüKo) zu dieser Problematik aus.
Wer hat die passende Entscheidung parat?
Gruß
rezk