Beschwerde gg Aufhebungsbeschl. konkludent?

  • Moin, Ihr Lieben,
    ich habe hier mal wieder sone PKH-Patientin, der ich die PKH aufgehoben habe, weil sie es auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht geschafft hat, mal eine Erklärung über ihre pers.u.wirtsch.Verh. abzuliefern. Am allerletzten Tag der RM-frist reicht sie - kommentarlos - einen ALG-II-Bescheid ein. Kein Wort dazu.
    Muß ich das jetzt unbedingt als Beschwerde werten und meinen Aufhebungsbeschluss wieder aufheben? Grummel.

    LG,
    Alexandra

  • Zitat


    sone PKH-Patientin



    halte ich für eine unangemessene Wortwahl. :daumenrun

    Das ist alles seeehr konkludent, aber ich würde es als Beschwerde ansehen. Sie hat den Bescheid ja nicht zum Spaß eingereicht.

  • [QUOTE]
    sone PKH-Patientin



    halte ich für eine unangemessene Wortwahl. :daumenrun

    Ich habe als alleinerziehende Mutter auch schon mal für eine kurze Zeit ALG-II bezogen und in dieser Zeit habe auch ich einmal PKH bekommen. Ich weiß also sehr genau, wie das ist. Es ärgert mich nur maßlos, wenn ich den Eindruck habe, dass ich es mit jemandem zu tun habe, der meint, er/sie müsse sich um nichts kümmern und habe ein Recht darauf, dann auch noch alles hinterhergetragen zu bekommen.



  • ... Es ärgert mich nur maßlos, wenn ich den Eindruck habe, dass ich es mit jemandem zu tun habe, der meint, er/sie müsse sich um nichts kümmern und habe ein Recht darauf, dann auch noch alles hinterhergetragen zu bekommen.



    Mich ärgert hier überhaupt nichts mehr. Ich fordere auf, ich erinnere, ich hebe auf, fertig.

  • Ich habe gerade einen ähnlichen Fall. Da hat sogar der Rechtsanwalt ohne Kommentar den ALG II - Bescheid eingereicht. Ich habe darauf hingewiesen, dass die PKH aufgehoben wurde, wann der Beschluss zugestellt wurde und dass die Beschwerdefrist abgelaufen ist.
    Zudem ist der ALG II- Bescheid nicht die Erklärung an sich, sondern nur ein Beleg für die Angaben.

  • Mich ärgert hier überhaupt nichts mehr.


    :dito:
    Lege es großzügig als Rechtsmittel aus, hebe Deine Entscheidung auf (so es denn gerechtfertigt ist und alle Voraussetzungen vorliegen; ggfs. zwischenverfügen und dann entscheiden) und weitermachen.
    Wenn ich mich bei jeder Akte ärgern würde ... ich hätte kein Magengeschwür, ich wäre eines. :cool:

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Vielen Dank, liebe Kollegen. Ich komm dann jetzt mal wieder runter und verzichte darauf, zum Magengeschwür zu mutieren....

  • Ich habe als alleinerziehende Mutter auch schon mal für eine kurze Zeit ALG-II bezogen und in dieser Zeit habe auch ich einmal PKH bekommen. Ich weiß also sehr genau, wie das ist. Es ärgert mich nur maßlos, wenn ich den Eindruck habe, dass ich es mit jemandem zu tun habe, der meint, er/sie müsse sich um nichts kümmern und habe ein Recht darauf, dann auch noch alles hinterhergetragen zu bekommen.



    Ich wollte Dir da nicht zu nahe treten, dergestalt ich nicht wissen konnte, daß Du selbst davon betroffen warst.

    Ungeachtet dessen denke ich ebenfalls, daß es nichts bringt, sich an der Stelle über irgendwas zu ärgern. Es ist ja nun gegessen, daß die Angaben auch im Beschwerdeverfahren gemacht werden können. Wenn man es nicht großzügig auslegen würde, kommt dann letztlich auch nichts dabei heraus, dann vollstreckt die LHK daran herum, aber Geld fließt trotzdem nicht...

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