Beförderung nach A10 in Ba-Wü

  • Habe mitbekommen, dass es in Baden eine größere Beförderungswelle von A9 nach A10 geben soll. Weiß jemand etwas genaueres - wieviele, wann?

  • Das weiß hier niemand genau. Man wird seit Jahren bzgl . Beförderungen vertröstet. In Baden wurde seit mehreren Jahren (!) nicht mehr von A9 nach A 10 befördert.:daumenrun
    Diese ganzen bislang nicht durchgeführten Beförderungen müssen nun eben nachgeholt werden. Aber wann ... ja, dass weiß nur das OLG :confused:

  • Das ist wohl schon eher die schnellere Normalität wenn ich mich hier so umsehe.;)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ja :) freue mich auch total. Ca. 4 1/2 Jahre war bei uns die kürzeste Wartezeit, 8 1/2 die Längste, glaube ich.



    Ab wann gerechnet? Ab bestandener Rechtspflegerprüfung und Erstanstellung (früheres z.A.) oder ab Planmäßigkeit?

    Herzlichen Glückwunsch übrigens:blumen:

  • Nein, die Beurteilungsrunde war letzten Herbst, die Ergebnisse daraus waren wohl ausschlaggebend.
    Erst auf A 11 muss man sich bewerben.

  • Erst auf A 11 muss man sich bewerben.



    Kann eigentlich mal jemand erklären, was dieser Unsinn soll?

    Wenn damit eine andere Tätigkeit verbunden ist, hätte ich ja vielleicht Verständnis. Aber in einer Laufbahn, in der in manchen Abteilungen Kollegen von A9 bis A13 dasselbe machen, nicht. :confused:

  • Erst auf A 11 muss man sich bewerben.



    Kann eigentlich mal jemand erklären, was dieser Unsinn soll?

    Wenn damit eine andere Tätigkeit verbunden ist, hätte ich ja vielleicht Verständnis. Aber in einer Laufbahn, in der in manchen Abteilungen Kollegen von A9 bis A13 dasselbe machen, nicht. :confused:


    Ich erkläre ungern den Unsinn, den andere verzapfen, zumal hierfür ein eigener Thread erforderlich wäre.:cool:

    Vielleicht soviel: Bei der Besetzung von Beförderungsstellen geht es um Eignung, Leistung und Befähigung (bitte keine Diskussion hierüber!). Normalerweise kenne ich meine Pappenheimer und könnte sie ohne weiteres in meiner Auswahlentscheidung berücksichtigen. Damit ich aber keinen übersehe, bin ich (meistens per Gesetz, z.B. § 9 LBG LSA i.V.m der Stellenausschreibungs-AV) gehalten, die Bewerber durch Ausschreibung zu ermitteln. Allerdings ist nirgendwo verbindlich festgelegt, wie eine Ausschreibung eigentlich aussieht. Deshalb kann ich dem einzig infrage kommenden Beamten auch gezielt anheim stellen, sich zu bewerben. Dass er sich überhaupt bewerben muss, steht m.E. auch nirgends. Ich könnte mir aber vorstellen, dass der Beamte damit dokumentieren soll, dass er zur Übernahme eines höheren Amtes auch bereit ist.

  • Trotzdem vielen Dank, Mitwisser.

    Der automatisch gesetzte Link ist übrigens genial: § 9 des Gesetzes über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung:

    Werden Grundstücke beschafft, um dem Eigentümer Ersatzland zu gewähren (§ 3), so gilt § 56 entsprechend. :D

  • Trotzdem vielen Dank, Mitwisser.

    Der automatisch gesetzte Link ist übrigens genial: § 9 des Gesetzes über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung:

    Werden Grundstücke beschafft, um dem Eigentümer Ersatzland zu gewähren (§ 3), so gilt § 56 entsprechend. :D


    Gemeint ist natürlich § 9 Landesbeamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Aber gut zu wissen, dass es auch ein Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung gibt. ;) Man lernt eben nie aus.

  • Könnt Ihr mir sagen, nach welchen Kriterien die Beförderung von A9 nach A 10 erfolgt?
    Hier an unserer Behörde wurden A9er nach A10 befördert, obwohl deren Beurteilungen teilweise "schlechter" waren als die der Nichtbeförderten. Allerdings waren die Beförderten zwei Jahre länger eingestellt als die Nichtbeförderten.
    Kann es wirklich sein, dass bei der Beförderung nicht die Leistung zählt, sondern nur wie lange man schon dabei ist? :gruebel:
    Da könnte man sich den Aufwand mit den Beurteilungen eigentlich schenken.

  • Könnt Ihr mir sagen, nach welchen Kriterien die Beförderung von A9 nach A 10 erfolgt?


    Eignung, Leistung, Befähigung.

    Hier an unserer Behörde wurden A9er nach A10 befördert, obwohl deren Beurteilungen teilweise "schlechter" waren als die der Nichtbeförderten. Allerdings waren die Beförderten zwei Jahre länger eingestellt als die Nichtbeförderten.
    Kann es wirklich sein, dass bei der Beförderung nicht die Leistung zählt, sondern nur wie lange man schon dabei ist? :gruebel:
    Da könnte man sich den Aufwand mit den Beurteilungen eigentlich schenken.


    Es kommt im Weiteren darauf an, dass die Beförderung zulässig ist. Gemäß § 22 Abs.2 Landesbeamtengesetz Sachsen-Anhalt ist eine Beförderung zum Beispiel nicht zulässig
    1. während der Probezeit,
    2. vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit, es sei denn, die Beamtin oder der Beamte hat während der Probezeit die Leistungsanforderungen in einem außergewöhnlichen Maße übertroffen,
    3. ... 4. ...

    Jetzt brauchst Du nur noch schauen, ob es in Deinem Bundesland eine solche Regelung gibt und ob die Kriterien auf den von Dir geschilderten Sachverhalt zutreffen. Das Problem solcher Sachverhalte ist meistens fehlende Transparenz der Verfahren. Frag einfach Deinen Personalrat, der sollte am Beförderungsverfahren beteiligt gewesen sein.

  • Frag einfach Deinen Personalrat, der sollte am Beförderungsverfahren beteiligt gewesen sein.



    ...der jedoch wegen seiner Verschwiegenheitspflicht über die Qualität der Beurteilungen einzelner Bewerber keine Auskünfte an Dritte erteilen darf, will er sich nicht strafbar machen ( § 203 Abs. 2 Nr. 3 StGB ) ;):)


  • ...der jedoch wegen seiner Verschwiegenheitspflicht über die Qualität der Beurteilungen einzelner Bewerber keine Auskünfte an Dritte erteilen darf, will er sich nicht strafbar machen ( § 203 Abs. 2 Nr. 3 StGB ) ;):)


    "oje7" soll ja auch nicht nach der Qualität einzelner Beurteilungen, sondern nach der getroffenen Auswahlentscheidung fragen. Das kann man natürlich auch die Gerichtsleitung fragen, aber regelmäßig kostet es weniger Überwindung die Personalvertretung anzurufen.

  • oje7 wundert sich in seinem Posting #18 darüber, dass seiner Meinung (oder tatsächlich ?) "schlechter" Beurteilte eher als besser Beurteilte befördert wurden - nebenbei bemerkt : woher weiß er das ? - und auf diese Frage darf weder der Personalrat noch die Verwaltung eine Erläuterung geben - und das geht einen Dritten auch schließlich nichts an. :strecker
    Die Kriterien für den Zugang zu jedem öffentlichen Amt, also auch dem Beförderungsamt, kann der Fragesteller dem Art. 33 Abs. 2 GG entnehmen ;)

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