Hallo, berücksichtigt ihr eigentlich bei der PKH-Überprüfung Rückzahlungen der Partei an die UVG-Stelle des LRA infolge Vorleistung von Unterhaltszahlungen?
Die PKH wurde ab 08.04.08 bewilligt. UVG-Leistungen sind ab 01.02.2008 erbracht worden. Es wurde vorgetragen, dass sich der Rückstand auf ca. 5000 € beläuft und die Partei mtl. 190,00 € zahlt.
Danke
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