Abitur - Justizfachangestellte - Rechtspflegerstudium, Erfahrungen?

  • Hallo alle zusammen,

    ich habe 2009 mein Abitur gemacht und dieses Jahr bin ich mit meiner Ausbildung zur Justizfachangestellten fertig. Ich möchte nun unbedingt noch das Rechtspflegerstudium machen und werde mich im Herbst bewerben.

    Nun wollte ich wissen, ob jemand den selben Weg gegangen ist und erst Abitur und die Ausbildung zur JUFA gemacht hat und sich dann für das Rechtspflegerstudium beworben hat.

    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir von euren Erfahrungen berichten würdet; gab es eher Absagen oder eher Zusagen?

    Ich kann mir nur vorstellen, dass man dadurch am Anfang einen kleinen Vorteil beim Studium hat, aber das legt sich wahrscheinlich nach der Zeit?

    Vielen Dank:):)

  • Das habe ich natürlich getan ;)
    Ich habe aber kein Thema gefunden, wo jemand Abitur gemacht hat, dann die JUFA-Ausbildung und sich dann beworben hat. Habe nur die ReNos gefunden, die sich nach ihrer Ausbildung beworben haben oder Bewerbungen im Wege des Aufstiegsbeamten.

    Falls du das Thema findest, könntest du mir den Link schicken?
    Vielleicht habe ich es einfach übersehen :oops:

  • Vielleicht hast du ja Recht und man findet nichts über speziell JuFas, aber was sollte denn da der große Unterschied zu den ReFas oder ReNos sein? Eine juristische Vorbildung ist eigentlich nie von Nachteil, also von daher...

  • Hallo,

    erstmal vorweg: ich denke nicht das es einen großen Unterschied macht in welcher Reihenfolge (gleich mit Abitur die Ausbildung machen oder es anschließend "dranhängen") du dich fürs Studium bewirbst. In meinem Jahrgang ist jedenfalls beides vertreten.

    Die unterschiedlichen Kriterien nach denen die OLGs sich ihre Bewerber aussuchen (Abinote, persönlicher Eindruck etc.) sind schlussendlich maßgeblich (und vor allem teilweise sehr unterschiedlich).

    Grundsätzlich kann man zwar sagen das der Vorteil, die Praxis einmal gesehen zu haben, dir in manchen Dingen helfen kann, z.B. wenns drum geht den Ablauf eines Verfahrens etc. nachzuvollziehen, aber er hält sich sonst in sehr überschaubaren Grenzen:cool: Du steigst im Studium viel tiefer in die Materie ein als du es von der Ausbildung her kennst und kannst dich daher so gut wie keine zwei Wochen drauf "ausruhen";)

    Wünsch Dir viel Erfolg bei der Bewerbung!

  • Hallo,

    ich kann zwar nicht aus eigenen Erfahrungen sprechen, aber die Leute, die aus der Praxis kommen und mit mir zusammen momentan im Studium hocken, haben einfach bessere Vorstellungen von den Abläufen bei Gericht.
    Vieles kann ich nicht so leicht nachvollziehen, was für die "Praxisleute" selbstverständlich ist.
    Also in gewisser Hinsicht haben "Justizerfahrene" schon nen Vorteil! Fachlich sagen die allerdings auch, genau wie Sue, dass die ganzen Feinheiten neu sind!

    Ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg!

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