gerichtlicher Vergleichsvorschlag -Genehmigung-

  • Allerdings macht die Protokollierung von Protokollierung von


    Auf Anraten des Gerichts schließen die Parteien folgenden Vergleich …
    Auf Vorschlag des Gerichts schließen die Parteien folgenden Vergleich …
    Auf Empfehlung des Gerichts schließen die Parteien folgenden Vergleich …
    Auf Anregung des Gerichts schließen die Parteien folgenden Vergleich …

    nicht zweifelsfrei klar, welcher der beiden Varianten im Termin abgelaufen ist. Ich würde mir daher vom Betreuer bestätigen lassen, was abgelaufen ist (wie st679 es inzwischen ja auch getan hat).

  • So wirklich zu erkennen, war das für einige im Thread und mich allerdings nicht.

    Deine Beiträge waren eher so zu verstehen, dass ein Vergleich genügen würde, sofern nur das Gericht dazu geraten hat, einen Vergleich abzuschließen, egal ob ein konkreter Vorschlag gemacht wurde. Und wie S.H. dargelegt hat, ist das eben nicht der Fall.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!