Kind ohne Geburtsname

  • im Palandt (Rn 8 zu § 1617) bzw. dort genannter FamRZ 96, 819 findet man zumindest, dass es "der Familienrichter" macht;
    im PPflG finde ich unmittelbar auch nichts, man könnte allenfalls noch an die analoge Anwendung von § 14 Nr. 5 denken, da auch hier das Bestimmungsrecht und damit ein kleiner Teil der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein übertragen wird.

  • Rchtspflegerzuständigkeit (vgl. Arnold/Meyer-Stolte/.../Rellermeyer, 7. Aufl. § 14 Rdn. 21, Vorbehalt des § 14 I Nr. 5 RPflG greift nicht) aber streitig! (Quellen zur abweichenden Auffassung siehe Rellermeyer a.a.O.)

  • Ehepaar hat keinen gemeinsamen Ehenamen

    Die Ehefrau ist hat die vietnamesische Staasangehörigkeit, der Ehemann ist die deutsche.

    Ein Scheidungsverfahren ist anhängig.

    Mir liegt eine Mitteilung des Standesamtes vor, dass die Eltern des Kindes keinen gemeinsamen Ehenamen führen und nach Ablauf eines Monats immer noch nicht den Nachnamen des Kindes bestimmt haben.

    Auch bei der Mutter steht nur ( Vorname und Mittenname) - ??? hat wohl auch keinen "richtigen" Nachnamen.
    Aus der vietnamesischen Eheurkunde ergibt sich der selbe Name ???? also kein Nachname vorhanden.


    Das Kind ist am 21.08.2018 geboren und ehelich geboren.

    Die Eltern leben in Scheidung, wer weiß, ob der Ehemann der leibliche Vater ist.
    Und ich soll jetzt bestimmen, wer dem Kind seinen Namen gibt, wobei die Mutter ja gar keinen Nachnamen hat?

    Wer weiß Rat?

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