Verstehe ich nicht.
Mein Beitrag 18 bezieht sich auf Beitrag 6, wo u. a. geschrieben wurde,
der neue Betreuer könne nicht entlasten, da die Entlastung als Verzicht nach § 1812 BGB zu genehmigen wäre (und eine entsprechende Genehmigung durch das Gericht nicht erteilt werden kann).