Sofern man die Privatadresse hätte :
Das scheint aber gerade das Problewm zu sein.
Ob der Verein diese Adresse ( datenschutzrechtlich ) herausrücken muss ?
Sofern man die Privatadresse hätte :
Das scheint aber gerade das Problewm zu sein.
Ob der Verein diese Adresse ( datenschutzrechtlich ) herausrücken muss ?
Ich habe die Adresse bekommen und kann demnach das Zwangsgeldverfahren durchführen!
Vielen Dank für die Antworten und Meinungen!![]()
Ja, eine entsprechende Entscheidung wäre zwar nicht nachvollziehbar, () aber tatsächlich eine Riesenarbeitserleichterung für die Praxis.
Dann wüsste man, dass man sich die Anforderung der SRL sparen kann. Vereinsbetreuer dürften dann allerdings nicht mehr bestellt werden bzw. sollten von den äußerungsfähigen Betroffenen abgelehnt werden, da eine nennenswerte Kontrolle der Vermögenssorge nicht mehr gegeben ist, wenn das Erfordernis der SRL so leicht ausgehebelt werden kann.
(Bei uns erfolgen 90 % der Entlassung von Vereinsbetreuern, weil diese den Verein verlassen haben. Nur in den wenigsten Fällen gibt es einen Wechsel bei fortbestehender Betreuertätigkeit, z. B. weil Betroffener einen anderen Betreuer wünscht.)
Ich habe von dem Verein erfahren, dass die ihm wohl alle Unterlagen mit der Bitte um Durchsicht und Unterschrift zugeschickt haben, sodass er sich eigentlich nicht darauf berufen kann, dass er nirgends dran kommt.
Ich werde zwar im Januar das Pensum und das Gericht wechseln, versuche aber trotzdem, die Sache zu verfolgen und euch das Ergebnis mitzuteilen, bzw. mitteilen zu lassen![]()
Also die Sache war einfacher als gedacht, der Betreuer hat sich über die Geschäftsstelle entschuldigt und die Unterlagen geschickt... Es wird demnach nicht zu einer höhergerichtlichen Entscheidung kommen.
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe!![]()
Hallo ihr Lieben,
ich bin jetzt durch die hiesige Diskussion tatsächlich in meiner Sache schon etwas schlauer geworden, möchte aber trotzdem das Thema nochmal aufgeifen. Insbesondere in Hinblick auf die obige Nachricht (#37)
mein Verein hat ttsächlich im Sommer mitgeteilt, dass ein Mitarbeiter ausscheidet. Der Beschluss zum Wechsel des Betreuers (innerhalb des Vereins) ist aber erst im Dezember ergangen. Entsprechend habe ich auch dann erst den Betreuer angeschrieben er möge nun Schlussrechnung einreichen. Nun schreibt mir der Verein: "Dieser Aufforderung kann von hier leide nicht mehr entsprochen werden [...] Wir hatten diesen Sachverhalt frühzeitig mitgeteilt. Zuvor hat der Betreuer seien Resturlaub genommen. [...] Er steht dem Verein insofern für dienstliche Handlungen nicht mehr zur Verfügung."
Wie kann ich damit verfahren? Grundsätzlich stimmt der Vortrag, aber ich kann ja nicht ändern, dass der Richter nicht eher entschieden hat.
Ich danke euch für weitere Meinungen.
LG
Genau so wenig, wie Du etwas daran ändern kannst, daß der Betreuer bis dahin im Amt war und er persönlich, nicht der Verein, zur Abrechnung verpflichtet ist. Die Ausrede, er käme an die Unterlagen nicht heran, zieht nicht. Mag er sich mit dem, der die Unterlagen hat, ins Benehmen setzen.
Warum schreibst Du den Verein an? Den alten Betreuer mußt Du angehen.
Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)
In den meisten Fällen ist doch der Betreuungsverein selbst als Ersatzbetreuer (Urlaub = tatsächliche Verhinderung) bestellt, könnte das bei dir auch der Fall sein? Dann müsste der Ersatzbetreuer in dem verbleibenden Zeitraum, in dem der Hauptbetreuer ausgefallen ist, Rechnung legen. Dass in der Zeit überhaupt keine Tätigkeiten in der Vermögenssorge angefallen ist, haut eigentlich nicht hin.
Hat der vormalige Betreuer tatsächlich noch Unterlagen zuhause rumliegen, würde ich diesen direkt anschreiben. Ich kenne es aber nur so, dass derjenige seine Unterlagen dem Verein übergibt, damit dieser die RL eben machen kann.
Bei stellt sich die Frage, warum der Richter entschieden hat, da es hierfür ja keinen Richtervorbehalt gibt?!
Jedoch muss auf jeden Fall der alte Vereinsbetreuer ran. Ich würde den Verein um Mitteilung von dessen Privatanschrift bitten. Dann kannst Du ihm gleich die Rechtslage erläutern.
How can I sleep with Your voice in my head?
Die Privatanschrift wirst du kaum bekommen (dürfen). Da beruft sich der Verein sicher auf den Datenschutz.
Häufig entscheiden die Betreuungsrichter, aus meiner Sicht mit nachvollziehbaren "Hintergedanken". Es ist ja nicht zwingend, dass anstelle des ausscheidenden Vereinsbetreuers wieder ein Vereinsbetreuer bestellt wird. Vielleicht ist inzwischen auch eine Übertragung auf einen Ehrenamtlicher möglich oder es soll ein Berufsbetreuer bestellt werden?
Der (ehemalige) Vereinsbetreuer ist zur Einreichung einer Schlussrechnung verpflichtet. Nicht der Verein und auch nicht der nachfolgende Betreuer. Die Anschrift des ehemaligen Betreuers kann man auch durch eine Einwohnermeldeamtsanfrage ermitteln. Ich hab das Theater auch mit einem ehemaligen Vereinsbetreuer durch. Hat zwei Jahre gedauert, aber irgendwann hatte ich in allen Verfahren eine mehr oder weniger vollständige Schlussrechnung.
Kann man, wenn die betreffende Wohnsitzgemeinde bekannt ist.
Ob einen dies weiterbringt, ist die Frage. Regelmäßig wird der ehemalige Vereinsbetreuer schreiben, über keine Unterlagen zu seinen ehemaligen Betreuungen verfügen.
In vergleichbaren Fällen gab es bei uns eine Absprache mit dem Verein, dass der neue Betreuer die Schlussrechnungslegungen fertigt und der bisherige Betreuer diese unterschreibt.
Ok, dann scheint das nur ein spezieller Usus im hiesigen Beritt zu sein. Am § 1900 BGB stören sich unsere Richter wohl nicht. Das ist hier so gefestigt, dass die Vereinsleute sogar die Übernahme ablehnen, wenn nicht ihr Verein Ersatzbetreuer wird.
ABER:
- Gängige Praxis macht einen Rechtsverstoß nicht richtig
- Ich komme von der Fragestellung ab
Es kann einem doch total egal sein wer die Schlussrechnung fertigt. Hauptsache der Betreuer unterschreibt sie und sie ist vollständig.
Ein Betreuer könnte ja auch jemanden beschäftigen, der für ihn die RL macht und diese dann unterschreiben.
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