§ 120 Abs. 4 ZPO Vorlageintervalle

  • Ist irgendwo gesetzlich geregelt, in welchen Zeiträumen man die PKH-Überprüfung durchgeführt werden muss, oder ist das Ermessensspielraum bzw. Erfahrungswert.


    Eine Regelung gibt es m.E. nicht. Im Grunde kannst Du Dir das monatlich auf Frist legen und prüfen. Wichtig ist nur, dass Du innerhalb der vier Jahre bleibst. Viele legen es für dreieinhalb Jahre auf Frist um dann zu prüfen. Ich halte aber eine Jahresfrist für durchaus angemessen.

  • Das ist Ermessenssache.
    Es ist nur geregelt, dass innerhalb von vier Jahren nach rechtskräftigem Abschluss noch Änderungen erfolgen können.
    Wenn Du also siehst, dass die Partei in sechs Monaten die Ausbildung abgeschlossen hat, kannst Du in acht Monaten mal nachfragen, ob sich was geändert hat.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Das ist Ermessenssache.
    Es ist nur geregelt, dass innerhalb von vier Jahren nach rechtskräftigem Abschluss noch Änderungen erfolgen können.
    Wenn Du also siehst, dass die Partei in sechs Monaten die Ausbildung abgeschlossen hat, kannst Du in acht Monaten mal nachfragen, ob sich was geändert hat.


    :klugscheiUm genau zu sein: innerhalb von vier Jahren zum Nachteil der Partei. Andere Änderungen sind auch später zulässig.

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