Ist ja ein schönes Dauerthema, mich beschäftigt gerade dieser Fall:
Wie ist es denn, wenn ein Gläubiger 2 Absonderungsrechte geltend macht, hier 1.) Grundschuld und 2.) eine Gehaltsabtretung. Auf unsere Aufforderung teilt er mit:
Angemeldete Forderung: 270.000,- €.
Bzgl. der Grundschuld erwarte ich einen Verwertungserlös i.H.v. 120.000,-€. Außerdem haben wir aufgrund der Lohnabtretung bisher 2.100 EUR pfändbare Anteile bekommen (die Abtretung läuft noch ein ganzes Jahr weiter). Ich erkläre den Verzicht (Gl. spricht ausdrücklich von Verzicht)in Höhe des Ausfalls von 147.900€ (=270.000-120.000-2100).
Was nun? Die Lohnabtretung läuft doch noch ein Jahr, kann man jetzt in Höhe von 147.900€ uneingeschränkt feststellen?