Verbandsvertreter ArbG

  • Genausso wie AB es aufführt: Gewinnt der Verbandsvertretene, können nur tatsächliche Kosten festgesetzt werden, keine fiktiven Kosten. Ich kann ja nicht festsetzen, was nicht tatsächlich entstanden ist. § 12 a II S. 2. In welcher Höhe dann tatsächlich Kosten entstanden sind, ist im Einzelfall zu prüfen und das sind dann die von Bollef zitierten Sachen.

    Unterliegt aber der Verbandsvertretene, gilt § 12 a II S 1., siehe mein Berechnungsbeispiel, da die Festsetzung sonst zu unrichtigen Ergebnissen kommt.

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