In der Kommentierung habe ich das so nicht gefunden. Hast du eine Fundstelle dazu?Wie WinterM.
Außerdem: Wie willst Du den zur Befriedigung des Gläubigers erforderliche Betrag sonst rausbekommen? Nur er kennt die Höhe der mit dem rechtmäßigen Pfänder einhergehenden Zustellkosten.Also kommt man in Fällen wie in Beitrag #7 geschildert, letztlich nie zu einer Einstellung? Wenn dort der Gläubiger erst angehört werden muss, hat dieser doch inzwischen die Erledigung bereits dem Dritschuldner mitgeteilt.
Es gibt doch auch Gläubiger, die machen das einfach nicht