In der mir vorliegenden Vereinssatzung heißt es: "Der Vorsitzende und die weiteren Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliedervesammlung gewählt...Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den stellvertretenden Vorsitzenden, den Schatzmeister und den Schriftführer.
Nun hat die Mitgliederversammlung direkt den Schriftführer und den stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Haltet ihr die Wahl für wirksam?
Ich bin mir unschlüssig. Die Mitgliederversammlung ist zwar für die Wahl der Vorstandsmitglieder zuständig, aber nicht für die Verteilung der Ämter. Aber führt dies zur Unwirksamkeit?
Vielen Dank für die Antworten.
Besetzung der Vorstandsämter
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Die Wahl(handlung) ist unvollständig und kann nicht eingetragen werden, bis ein Vorstandsbeschluss über die Ämterbesetzung vorgelegt wird.
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In der Mitgliederversammlung werden die Vorstandsmitglieder (ohne Bezeichnung, wer Vorsitzender etc. sein soll) gewählt.
Die Verteilung der Ämter erfolgte hinterher in einer Vorstandssitzung.In der Satzung steht nichts weiter drin, außer, dass der Vorstand von der MV gewählt wird.... Wurde er ja auch.
Kann die Aufgabenverteilung dann so durch den gewählten Vorstand selbst erfolgen?
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Spielt denn die Verteilung der Ämter eine Rolle für die Vertretung?
Also sind alle vertretungsberechtigt, oder gehören nur einige dieser Vorstandsmitglieder dem Vorstand gem. § 26 BGB an?Wenn alle vertreten, wäre es mir grundsätzlich egal (kommt aber auch auf die Formulierung in der Satzung im Einzelfall an).
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Das ist nur möglich, wenn es die Satzung gestattet.
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1167786
Sieht die Satzung bestimmte Vorstandsämter vor, muss auch entsprechend funktionsgetreu gewählt werden.
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Das ist nur möglich, wenn es die Satzung gestattet.
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1167786
Sieht die Satzung bestimmte Vorstandsämter vor, muss auch entsprechend funktionsgetreu gewählt werden.
Ach super, diesen Beitrag hatte ich leider nicht gefunden...
Das ist genau mein Fall. Vielen lieben Dank!
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