Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse bei einer Limited

  • Hallo!
    Was macht ihr mit Limiteds, die insolvent sind, d. h. das Insolvenzverfahren tatsächlich nach Schlussverteilung aufgehoben wurde oder wie in meinem Fall die Eröffnung mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abgeleht wurde???
    Zunächst: Wird überhaupt ein Vermerk eingetragen - ist schließlich eigentlich "nur" eine Zweigniederlassung... , z. B. gerade auch der Eröffnungsvermerk?

    Und wenn mangels Masse abgelehnt wurde, ist die Zweigniederlassung dann aufgelöst?
    Kann man dann wegen Vermögenslosigkeit löschen? :confused:

  • Schau mal in den HRP R-Nr. 333 (6. Auflage, Thema Zweigniederlassungen). In den Fällen der Insolvenz ist die Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft wie eine Hauptniederlassung zu behandeln.
    Demzufolge sind die für eine Hauptniederlassung einer GmbH üblichen Eintragungen vorzunehmen.

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