Ausnahmen von der Zustimmung des Höfeausschusses

  • Guten Morgen!

    Direkt zu meinem Problem:

    Die ehemaliegen Eheleute M und F (seit 2002 geschieden) sind zu je 1/2 im Grundbuch eingetragen, das Grundstück in diesem Blatt ist wiederrum in der Höferrolle eingetragen.
    Jetzt überträgt die F Ihren 1/2 Anteil im Wege des Zugewinnausgleiches an den M.
    Meine Frage ist: ist die Genehmigung des Höfeausschusses dazu notwendig?

    Hab einfach nix dazu gefunden ;(

    Danke euch!

  • Es ist der Weinbaubetrieb des Mannes. Dazu sei gesagt, das nicht alle Winzer Ihren Betrieb in der Höferolle eingetragen haben. Ist also nicht der typische Hof im Sinne der Höferolle.

  • So, hab endlich jemanden beim Höfeausschuss erreicht, ist nur ein Namenswechsel, brauche keine Genehmigung.
    Das Thema kann geschlossen werden, danke für die Hilfe!

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