WEG Bauordnungsrechtliche Genehmigung?

  • Hallo zusammen,

    ich hab hier einen Antrag auf Aufteilung in WEG vorliegen.
    Es sollen u.a. zwei Wohnungen entstehen, die sich über 2 Etagen (Keller- und Erdgeschoss) erstrecken. Auch sollen im Keller diverse Abstellräume für alle Eigentümer der Wohnungen entstehen.

    Abgeschlossenheitsbescheinigung liegt vor. Nach der üblichen Bescheinigung der Abgeschlossenheit ist dort folgender Hinweis zu finden:
    "Die Wohnräume im Kellergeschoss sind bauordnungsrechtlich nicht genehmigt."

    Was soll mir das sagen? Kann für die beiden Wohungen, die sich (auch) im Keller befinden, nun kein Wohnungseigentum gebildet werden? :gruebel: Normalerweise interessiert mich doch nur, dass die Wohnungen in sich abegschlossen sind oder?
    Stöber sagt zu dieser Problematik leider nichts.

    Vielleicht könnt Ihr mir auf Sprünge helfen?:)

    "Man muss denken wie die wenigsten und reden wie die meisten."
    (Arthur Schopenhauer)

  • Nach der üblichen Bescheinigung der Abgeschlossenheit ist dort folgender Hinweis zu finden:
    "Die Wohnräume im Kellergeschoss sind bauordnungsrechtlich nicht genehmigt."



    Hätte da wohl nichts zu suchen gehabt und kann uns m.E. egal sein. Entweder sind die Wohnräume abgeschlossen oder nicht.

    aus Staudinger/Rapp WEG § 7 Rn 26:

    "Prüfungsgegenstand der Baubehörde ist dabei nur die Frage der Abgeschlossenheit. Die Bescheinigung darf deshalb nicht mit der Begründung versagt werden, ein bestehendes Bauwerk sei bauordnungswidrig errichtet worden (BayVGH NJW-RR 1986, 816) [...]. Es bleibt der Baubehörde unbenommen, die Erkenntnisse, die aus dem Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung gewonnen werden, in einem bauaufsichtlichen Verfahren zu verwenden."

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