Hallo,
ich habe hier für mich etwas "Neues" und bin mir nicht sicher, ob es das in der Form überhaupt gibt:
Notar X liegt mir eine ganz normale 1. Ausfertigung eines "Erbteilsverpfändungsvertrags" vor mit der Bitte um berichtigende Eintragung im Grundbuch.
In diesem vertrag verpfändet A seinen Miterbenanteil an dem Grundstück an B wegen einer Darlehensschuld. B nimmt die Verpfändung an, beide beantragen und bewilligen die Eintragung ins Grundbuch.
Also ich kenne Verpfändungen bisher nur aufgrund eines PfüB. Muss dann, wenn überhaupt, nicht eine vollstreckbare Ausfertigung des Vertrags vorgelegt werden? Und warum im Wege der Grundbuchberichtigung? Stehe hier echt unwissend auf dem Schlauch......
Erbteilspfändung aufgrund Vertrag??
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Trine -
21. Juni 2011 um 11:29
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Kann es sein, dass Du die rechtsgeschäftliche Verpfändung mit der im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgenden Pfändung verwechselst?
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Hmmmmm........ offensichtlich, habe von rechtsgeschäftlicher Verpfändung noch nie was gehört....
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Näheres zur Erbteilsverpfändung bei Schöner/Stöber Rn. 973 ff.
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Aaaaaahhhhhh...... JETZT hab ich`s auch gefunden.
DANKE!!:daemlich
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