Die Eheleute haben einen Erbvertrag geschlossen, in dem sie sich gegenseitig zu Erben eingesetzt haben, Schlusserben sind die Kinder der Eheleute, wobei sie keine gemeinsamen Kinder haben.
Die Ehefrau war Erstversterbende, sie wurde entgegen der Erbeinsetzung im Erbvertrag jedoch nicht vom Ehemann beerbt, da er durch Urteil des Zivilgerichts für erbunwürdig erklärt wurde. Es wurde ein Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge erteilt. In dem Vorbescheid, der vor Erteilung des Erbscheins erlassen wurde, wurde ausgeführt, der Erbvertrag liefe "ins Leere".
Nun ist der Ehemann verstorben - ist der Erbvertrag tatsächlich unwirksam und tritt nun auch nach ihm mangels einer weiteren Verfügung von Todes wegen die gesetzliche Erbfolge ein?