Schuldner hat Mieteinkünfte aus seiner Immobilie vorinsolvenzlich abgetreten, die Bank zieht diese über Jahre ein. Dann Verfahrenseröffnung, die Abtretung wird gem. § 110 InsO unwirksam, der Verwalter zieht die Mieten ein.
Dann erfolgt die Freigabe der Immobilie aus dem Insolvenzbeschlag. Lebt nun die Abtretung der Mieteinnahmen wieder auf? Oder kann der Schuldner ab dann die Mieten selber einziehen, ohne dass die frühere Abtreungsempfängerin ihm da reinfunken kann (Zwangsvollstreckungen gehen ja nicht, § 89 I)?
Grüße