Hallo !
Die im Kaufvertrag enthaltene Finanzierungsvollmacht lautet: "Damit die Käufer etwa zur Finanzierung des Kaufpreises benötigte Darlehen schon vor der Eigentumsüberschreibung absichern können, erteilen die Verkäufer den Käufern umfassende Vollmacht zur Bestellung von Grundpfandrechten in beliebiger Höhe und Ausstattung an Zins- und Nebenleistungen und zu allen damit zusammenhängenden Handlungen."
Ist Eures Erachtens die Unterwerfung nach § 800 ZPO beinhaltet ?