Sprechzeiten um Weihnachten / Neujahr herum

  • Sprechzeiten zwischen Weihnachten und Neujahr 56

    1. Schließung, also keine Sprechzeiten (4) 7%
    2. verkürzte Sprechzeiten (0) 0%
    3. Sprechzeiten unverändert, Vertretungsregelung gelockert (23) 41%
    4. Sprechzeiten unverändert, Vertretung unverändert (29) 52%

    Auch wenn die Frage im Hochsommer unpassend erscheint:
    Wie werden an Euren Gerichten die Sprechzeiten zwischen Weihnachten und Neujahr gehandhabt?

    Die Frage steht bei uns gerade zur Debatte, und für Verhandlungen zwischen ÖPR und GL suche ich noch Argumente.

  • Eine Rechtsantragsstelle bei Gericht zwischen den Feiertage zu schließen, halte ich für problematisch und bürgerunfreundlich. Für einstweiligen Rechtsschutz musst Du den Laden ja ohnehin offen halten.

  • Mit "gelockerter Vertretung" meinte ich etwas, das der Regelung an meinem Amtsgericht nahekommt:

    Normalerweise hatte ich dort in der ZVG-Abteilung eine der acht, neun Rechtspflegerinnen als Vertretung gemäß Geschäftsverteilungsplan. Urlaub nehmen konnte ich, wenn meine Vertreterin anwesend war. In den Weihnachtsferien dagegen begnügten wir uns damit, dass überhaupt mindestens 2, 3 Rechtspflegerinnen in der Abteilung anwesend waren und den Betrieb am Laufen hielten. Was die Geschäftsstellendamen anging, wurde es ebenso gehandhabt.

  • Ach so, diese Möglichkeit haben wir als kleineres Gericht gar nicht, da in keinem Sachgebiet mehr als vier Kollegen tätig sind (natürlich nicht ausschließlich). In den meisten Bereichen gibt es nur zwei Rechtspfleger, in manchen nur einen. In der Vertretung schlägt man sich dann mehr schlecht als recht durch.

    Für einzelne Tage können hier aber auch außerhalb der Feiertage die Leute einer Vertretungsgruppe gleichzeitig weg sein, wenn ein anderer Kollege es unterschreibt und das Publikum verarztet.

    Life is short... eat dessert first!

  • Wir haben hier in der Regel Normalbetrieb. In dem Jahr mit Heiligabend am Montag und somit nur Donnerstag und Freitag als reguläre Arbeitstage hatten wir mit entspr. Ankündigung in den Medien das Gericht mit Ausnahme eines freiwilligen Notdienstes geschlossen.
    Ich finde das auch nicht verwerflich. Ich habe meinen Wagen auch erst am 3. 1. bekommen, weil das Straßenverkehrsamt zwischen den Feiertagen zu hatte und daher eine Zulassung nicht möglich war.

  • Hier gibt es bis auf Heiligabend und Sylvester normale Sprechzeiten. Heiligabend und Sylvester sind eigentlich arbeitsfreie Tage, aber sofern sie auf einen Wochentag (Montag - Freitag) fallen, gibt's einen Notdienst in der Rechtsantragstelle für Eilsachen (ich glaube, von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr :gruebel: - jedenfalls irgendwie so :oops:). Ob gelockerte, normale oder Not-Vertretung regelt jede Abteilung für sich.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Wie Sonea. Es muss nur eine Notbesetzung da sein.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ich habe b) gewählt, muß aber darauf hinweisen, daß es sich bei der Lockerung der Vertretungsregelung um "Gewohnheitsrecht" handelt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Bei uns (Hessen) sind Heiligabend und Silvester dienstfrei mit Bereitschaftsdienst wie an Samstagen. Ob die Vertretung wie üblich oder etwas lockerer geregelt wird, liegt an den einzelnen Abteilungen. Wenn 24./25./26. auf Di/Mi/Do fallen, hatten wir auch schon mit Zustimmung des Personalrats die Regelung, dass das Gericht auch am Fr. 27.12. zu bleibt und die Stunden vor- bzw. nachgearbeitet werden müssen.

    quidquid agis prudenter agas et respice finem. (Was immer Du tust, tue klug und bedenke das Ende.) :akten

  • Ach so, diese Möglichkeit haben wir als kleineres Gericht gar nicht, da in keinem Sachgebiet mehr als vier Kollegen tätig sind (natürlich nicht ausschließlich). In den meisten Bereichen gibt es nur zwei Rechtspfleger, in manchen nur einen. In der Vertretung schlägt man sich dann mehr schlecht als recht durch.

    :zustimm: ... ist bei uns am kleinen Gericht auch so. Hier greift nur die normale Vertretungsregelung. Sprech mich daher bei sowas immer vorher mit allen Rpfl. der Abteilung ab, damit einer aus der Abteilung immer da ist. Urlaubsschein muss ja schließlich auch 1. bzw. 2 Vetreter unterschreiben ;)

  • Danke an alle, die bisher schon mitabgestimmt und/oder geschrieben haben. :daumenrau
    Das Bild ist ja ziemlich eindeutig: Auch zwischen Weihnachten und Neujahr stehen die Gerichte dem rechtsuchenden Bürger in gewohntem Umfang zur Verfügung.
    Inwieweit die Vertretug gemäß GVP eingehalten wird, scheint dem weihnachtsmilden Blick des Gruppen-, Abteilungs- oder Geschäftsleiters geschuldet. Und selbst ein Einschmelzen der Service-Zeiten scheint ja die absolute Ausnahme zu sein.

  • Bei uns ist sogar während dieser Tage Hauptsaison: Verjährung, Weihnachtsgeld, Kündigungen zum Jahresende usw..

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