Dienstherrn von Antrag auf Auskunftssperre informieren?

  • Neben der Auskunftssperre würde ich immer - soweit PKW - vorhanden auch eine Auskunftssperre bei der Zulassungsstelle beantragen bzgl. des kennzeichens.
    Über das kennzeichen kommt man nicht so leicht an die Adresse wie über das EMA, aber es geht. Man muss z.B. nur einen versicherungsvertreter kennen, der das abfragen kann.
    Und wer das Publikum an der RASt kennt, der weiß, dass die einem auch schon mal nach feierabend auflauern und gucken, was man für ein Auto fährt.


  • Und wer das Publikum an der RASt kennt, der weiß, dass die einem auch schon mal nach feierabend auflauern und gucken, was man für ein Auto fährt.

    Und sich wundern, wenn man mit dem Rad an ihnen vorbeifährt ... ;)

  • "Klaus-Bärbel - soso ;)
    Und die BILD-Zeitung kannte meinen Vornamen auch, obwohl ich den nicht verraten habe.

    mmhh.. das Thema ist schon interessant, auch wenn man einen unverkennbaren Namen hat.. da gibt es wenig Verwechslungsmöglichkeiten...

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.

  • So, nun will ich der Vollständigkeit halber nochmal mitteilen:

    den Antrag auf Auskunftssperre musste ich selbst stellen (höchstpersönlich sozusagen) beim EMA, konnte aber meine Familie in dem Antrag mit aufführen. Ich habe dann begründet, dass ich wegen meines Dezernates (Strafvollstr.) eine Auskunftssperre benötige. Diese wurde dann ohne weitere Nachfrage für uns alle eingetragen. Mein Dienstherr brauchte nichts dazu beitragen, wusste aber darüber Bescheid, weil ich im Vorhinein nachgefragt hatte, ob der Antrag durch die Dienststelle erfolgen muss (was ja nicht geht, s. o.).

  • Hallo zusammen,

    ich möchte das Thema (mit dem aktuellen Meldegesetz) nochmal aufgreifen.


    Ich habe auch eine Auskunftssperre beantragt, das EMA hat mich nun um Nachweis einer konkreten Gefährdungslage aufgefordert, die ich natürlich so gar nicht liefern kann. Es dürfte wohl kaum ausreichend sein, dass ich besagte Personen im Referat rumhüpfen habe, die schon diverse Mahnbescheide im europäischen Ausland beantragt haben. D

    azu kommt, dass ich mir seit längerem verkneife in Fachzeitschriften zu veröffentlichen, da hier mein Vorname automatisch mit abgedruckt werden würde (soweit der sowieso nicht bereits durch meine Dienst-Email-Adresse sowieso längst bekannt ist :mad:)

    Mich würde daher mal interessieren, wie ihr die Meldesperre begründen konntet bzw. was Euch von der Verwaltung bescheinigt wurde.

    Viele Grüße
    Janina


  • Ohne dir die Illusionen rauben zu wollen, wenn du nicht gerade Strafsachen bearbeitest, dürften die Voraussetzungen des § 51 I BMG nicht vorliegen.

  • Guten Morgen,

    der Umstand, dass man bei der StA für Strafvollstreckung zuständig ist, garantiert einem nicht automatisch die Auskunftssperre.
    Ich hatte dies beantragt, das Einwohnermeldeamt wollte eine Bestätigung durch den Dienstherrn, dass diese aus beruflichen Gründen erforderlich ist.
    Der Dienstherr allerdings stellt so etwas nicht aus, nur wenn eine akute Gefährdungslage vorliegt, z.B. ein Stalker, der bereits amtbekannt ist und mit diversen Dingen droht.

    Grüße,
    Käferle

  • Guten Morgen,

    der Umstand, dass man bei der StA für Strafvollstreckung zuständig ist, garantiert einem nicht automatisch die Auskunftssperre.
    Ich hatte dies beantragt, das Einwohnermeldeamt wollte eine Bestätigung durch den Dienstherrn, dass diese aus beruflichen Gründen erforderlich ist.
    Der Dienstherr allerdings stellt so etwas nicht aus, nur wenn eine akute Gefährdungslage vorliegt, z.B. ein Stalker, der bereits amtbekannt ist und mit diversen Dingen droht.

    Grüße,
    Käferle

    Da würde ich doch mal das Gespräch suchen und wenn das nichts nutzt (sich Gedanken über die Qualität des "Chefs" Machen) an den Personalrat und/oder unseren Verband wenden. Das sollte doch nur ein Formschreiben für die Verwaltung sein.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Die Zugehörigkeit einer Person zu einer Berufsgruppe kann die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister nur dann rechtfertigen, wenn aufgrund von in Einzelfällen verwirklichten Gefährdungen im Sinne von § 51 Abs. 1 BMG der Schluss gezogen werden kann, dass alle Angehörigen der Berufsgruppe sich in einer vergleichbaren Gefährdungslage befinden.

    BVerwG, Beschl. v. 14.02.2017, 6 B 49.16 (LKV 2017, 281)

    (die Entscheidung erging für eine Bewährungshelferin)

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